Bonn Kundus-Angriff: Gericht lehnt Schadenersatz ab
Bonn · Im Schadenersatzprozess um den tödlichen Luftangriff auf zwei Tanklaster im afghanischen Kundus vor vier Jahren hat das Landgericht Bonn die Klage zweier afghanischer Hinterbliebener abgewiesen. Dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein sei keine schuldhafte Verletzung seiner Amtspflichten vorzuwerfen.
12.12.2013
, 10:50 Uhr
Mit seinem Angriffsbefehl habe er nicht schuldhaft gegen die Normen des Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen. Mit dem Urteil wurde der Prozess ohne weitere Beweisaufnahme beendet. Auch Klein musste nicht als Zeuge aussagen, was die Klägeranwälte gefordert hatten. Anwalt Karim Popal kündigte an, in Berufung zu gehen.