Neuss Wirbel um Neusser Bürgermeister

Neuss · Herbert Napp steht in der Kritik, weil er gegen die Vergabeordnung der Stadt verstoßen haben soll.

Der streitbare Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU) sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Er hat - wie er gegenüber unserer Zeitung selbst zugegeben hat - gegen die Vergabeordnung der Stadt verstoßen und als Alleinunterzeichner ausgerechnet jener Anwaltssozietät einen Auftrag mit einem Volumen von 180 000 Euro erteilt, bei der seine Frau tätig ist. Das geht aus einem internen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes hervor.

Doch während der Rechnungsprüfungsausschuss dieses Verhalten noch unbeanstandet ließ, werden nun weitere Vorwürfe laut. So berichtete der WDR gestern, dass auch Napps Tochter begünstigt worden sein soll. Sie stieg zum Jahresanfang bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein, zu der die Stadt Neuss im Jahr zuvor gewechselt sei. "Das ist der Gipfel der Unverschämtheit", sagt Napp zu den Vorwürfen.

Auf Weisung der Politik hatte das Rechnungsprüfungsamt alle zwischen 2009 und 2013 erteilten Aufträge für externe Gutachten, Beratungsleistungen oder für juristischen Beistand noch einmal überprüft. Mehr als einmal werden im Abschlussbericht Verstöße gegen die internen Vergaberichtlinien gerügt, doch nur einmal ging der Auftrag offensichtlich über den Tisch des Bürgermeisters. Aber an keiner Stelle des Berichtes wird ein möglicherweise entstandener Schaden beziffert oder von einer illegalen Handlung gesprochen. Von Korruption könne deshalb keine Rede sein, sagt Napp.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass er weder als Kommunalaufsicht eingeschaltet worden sei noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder ähnliches gegen Napp auf dem Schreibtisch habe. Bei dem Auftrag an die international tätige Anwaltskanzlei, bei der auch Napps Frau beschäftigt ist, rügt das Rechnungsprüfungsamt, dass es keine öffentliche Ausschreibung gab, die Wahl der Kanzlei nicht begründet und die Vergabe nicht zur Prüfung vorgelegt wurde.

Es wird aber auch festgehalten, dass "die Ehefrau des Bürgermeisters nicht persönlich tätig geworden ist" und sich ein unmittelbarer Interessenskonflikt nicht konstatieren lässt.

(RP)
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