Signalwirkung vor dem Amtsgericht Prozess um Wasserzähler

Düsseldorf · Vor dem Amtsgericht verklagt ein Hausbesitzer die Stadtwerke jetzt auf kostenfreien Einbau eines kleineren Wasserzählers und auf Erstattung angeblich überzogener Gebühren. Der Prozess hat Signalwirkung.

Jahrzehntelang sollen die Stadtwerke durch den Einbau überdimensionierter Wasserzähler bei Kunden weit überhöhte Gebühren kassiert haben — und jedes Jahr auch noch überhöhten Wasserverbrauch berechnet haben. So lautet der Vorwurf gegen das Unternehmen, den Hausbesitzer Jürgen Lüttgen (71) am Freitag vor dem Amtsgericht erhob. Formell liegt der Streitwert bei 1000 Euro. Doch ein Urteil könnte Modell-Charakter für Hunderte von Stadtwerke-Kunden haben. 350 führen mit den Stadtwerken einen Rechtsstreit. (Az: 34 C 11852/10)

Zusätzliche Stühle waren nötig, um allen Prozessbesuchern einen Sitzplatz zu verschaffen. Mit fast 60 Mitstreitern, die ebenfalls mit den Stadtwerken im Clinch liegen, war Kläger Lüttgen angerückt. Darunter Hausbesitzer Wolfgang Rodewies (66) aus Lörick. Er behauptet, seit 1950 hätten die Stadtwerke bei ihm 7800 Euro zu viel kassiert. Sie hätten sogar bei Einfamilien- oder Doppelhäusern systematisch zu große Wasseruhren vom Typ QN6 verwendet. Dieses Messwerkzeug sei aber ausgelegt auf bis zu 100 Haushalte — und damit für Einzelabnehmer zu groß.

Messungen ungenau

Mehr noch: Das Eichamt habe nach Verbraucher-Beschwerden gemerkt, dass zwischen QN6 und dem kleineren QN2,5 (ausgelegt auf bis zu 30 Haushalte) eine Mess-Ungenauigkeit von bis zu zehn Prozent bestehe. Rodewies fühlt sich nun "übervorteilt", denn für den kleineren Wasserzähler hätten die Stadtwerke nur die Hälfte der bisherigen Gebühren von 160 Euro berechnen dürfen. Durch die Messabweichung beim größeren Typ sieht er sich beim Wasserverbrauch pro Jahr um weitere 50 Euro geprellt.

Stadtwerke-Vertreter winkten ab: Das Unternehmen sei bereit zum Austausch der großen Wasserzähler. Müssen dafür aber Rohranlagen verändert werden, gehe das nur auf Kosten des Hauseigners. Kläger Lüttgen behauptet, für eine neue Wasser-Bedarfsfeststellung müsse der Kunde jedoch selbst einen Installateur bezahlen. Er will eine kostenfreie Umstellung plus Rückzahlung zu viel gezahlter Gebühren. Für den 15. März hat das Gericht eine Entscheidung angekündigt.

Die Stadtwerke haben sich inzwischen auf die Forderungen ihrer Kunden eingestellt. "Seit Januar ist die Gebühr für den Zähler QN6 auf den Betrag für QN2,5 abgesenkt worden", erklärte Stadtwerke-Sprecherin Petra Beardsley. Zudem sei für den Austausch der Zähler ein Umbau der Rohre nicht mehr nötig, "weil ein neues Gerät mit kleinem Zähler entwickelt wurde, das genau in den Platz des großen passt". Und den Antrag auf Umstellung könnten Hauseigentümer ohne Mehrkosten mit Formularen der Stadtwerke stellen.

Die Stadtwerke hätten nicht von sich aus die Größe der Wasserzähler festgelegt, betonte Beardsley. Ausschlaggebend seien die Angaben von Installateuren oder Ingenieuren zur Haustechnik gewesen.

(RP)
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