Meerbusch 97 Geschwisterkinder sollen Beitrag zahlen

Meerbusch · Das Land hat Eltern von der Zahlung eines Kindergartenbeitrags für Vorschulkinder mit einem Gesetz befreit. In Meerbusch seien von dieser neuen Regelung 431 Jungen und Mädchen betroffen, berichtete die Erste Beigeordnete Angelika Mielke-Westerlage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

Foto: Archiv

Dadurch gingen der Kommune Einnahmen in Höhe von 535 000 Euro verloren. Das Land gleiche den Verlust nach derzeitigem Stand nur mit 416 000 Euro aus. Meerbusch zähle zu den wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen, für die am Ende ein Minus übrigbleibe. Das würde sich um weitere 205 000 Euro vergrößern, wenn die Stadt auch den Geschwisterkindern der Vorschulkinder Beitragsfreiheit gewähre, berichtete Mielke-Westerlage.

Geschwisterkinder waren nämlich in Meerbusch schon in der Vergangenheit beitragsfrei. Falls Eltern jetzt für ihre bislang beitragsfreien Kinder zahlen müssten, weil das Land die Vorschulkinder vom Beitrag befreit hat, dann fiele der zusätzliche Vorteil durch das neue Landesgesetz für diese Eltern praktisch weg. Allerdings wären davon nur 97 Jungen und Mädchen betroffen. Von den 431 Vorschulkindern sind nämlich laut Statistik 334 Einzelkinder.

Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 25 000 Euro sind in Meerbusch übrigens komplett von einer Beitragszahlung befreit. Gegen die Stimmen der SPD, die für eine Befreiung aller Eltern von Beiträgen für Bildungseinrichtungen plädiert, stimmten CDU, Grüne und FDP dafür, für Geschwisterkinder von Vorschulkindern einen Beitrag zu erheben. Grundsätzlich gelte, bis zum Kindergartenjahr 1. August 2012 eine komplett neue Beitragssatzung zu erarbeiten, die auch den Besuch der offenen Ganztagsschule berücksichtigt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort