Meerbusch Pfarrgemeinderat will Mitglied jetzt ausschließen

Meerbusch · Das Bistum Aachen empfiehlt dem Gremium, die künftigen Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten

In nicht-öffentlicher Sitzung hat der Pfarrgemeinderat der Großpfarrei Hildegundis von Meer jetzt beschlossen, den Ausschluss seines langjährigen Mitglieds Hubert Kräling aus Bösinghoven beim Bistum Aachen zu beantragen.

Laut Satzung muss nun zunächst die Schlichtungsstelle des Bistums Aachen eingeschaltet werden. Während des Verfahrens bleibt Kräling Mitglied des Pfarrgemeinderates. Pfarrer Norbert Viertel und die Mehrheit des Pfarrgemeinderates werfen Kräling illoyales Verhalten vor, ohne genauer zu erklären, was sie ihm vorwerfen.

Wie unsere Zeitung berichtete, hatte der Pfarrer Kräling an der Teilnahme der Februar-Sitzung des Pfarrgemeinderates gehindert — und damit gegen die Satzung verstoßen. Kräling hatte sich daraufhin beim Bistum beschwert. Gegenüber unserer Zeitung hatte er erklärt, er sei nicht dem Pfarrer gegenüber zur Loyalität verpflichtet, sondern denen gegenüber, die ihn gewählt haben.

In einem Brief des bischöflichen Generalvikariats an Kräling und den Pfarrgemeinderat weist Rolf-Peter Cremer, Hauptabteilungsleiter Seelsorge im Bistum, darauf hin, dass Pfarrgemeinderäte anders funktionieren als beispielsweise Gemeinderäte. "Vergleiche mit kommunalen Systemen von Stadt- oder Gemeinderäten passen nicht in die Struktur und inhaltliche Anlage der Pfarrgemeinderatsarbeit", so Cremer.

Er wolle Krälings vielfältiges Engagement zwar nicht in Abrede stellen, ermahnte ihn in seinem Schreiben aber auch ausdrücklich zur Loyalität gegenüber dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat der Pfarrei Hildegundis von Meer. Kräling erklärte gestern auf Anfrage dazu: "Augenscheinlich gibt es in der Amtskirche eine andere Definition von Loyalität als im normalen Sprachgebrauch. Mit dem Argument der Illoyalität kann man natürlich jede Diskussion im Pfarrgemeinderat verbieten.

Dann entscheidet der Pfarrer — und der Pfarrgemeinderat nickt ab. Dann könnte man in letzter Konsequenz auch direkt die Pfarrgemeinderäte abschaffen." Die künftigen Sitzungen bis zur turnusgemäßen Neuwahl im November werden aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. "Um die Arbeit in Ihrem Pfarrgemeinderat bis zum Ende dieser Legislaturperiode ... zu bewerkstelligen, empfehle ich Ihnen dringend, ... für die einzelnen Tagesordnungspunkte Ihrer Sitzung Nicht-Öffentlichkeit zu beschließen", so Cremer in seinem Schreiben. "In meinen Augen können Sie alle sich nur noch um Schadensbegrenzung bemühen." Pfarrer Viertel sprach er erneut sein Vertrauen aus.

(mrö)
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