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Meerbusch Schulanmeldung muss wiederholt werden

Meerbusch · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Ratsbeschluss zur sukzessiven Schließung der Barbara-Gerretz-Schule vorläufig außer Kraft gesetzt. Jetzt wird die Stadt wohl das Grundschul-Anmeldeverfahren wiederholen müssen.

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Foto: AP, AP

"Ich habe eine schlaflose Nacht hinter mir." Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage kann noch immer nicht recht fassen, was der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster letztinstanzlich beschlossen hat: Die Stadt Meerbusch muss weiterhin Anmeldungen von Erstklässlern an der katholischen Barbara-Gerretz-Grundschule in Osterath erlauben, zumindest so lange, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass der Ratsbeschluss zur Schließung der Grundschule rechtmäßig ist.

Problem: Das Anmeldeverfahren fürs kommende Schuljahr ist längst beendet, auch die Schulaufsicht hat bereits die Zuweisung von Lehrerstellen abgeschlossen. "Im schlimmsten Fall läuft es darauf hinaus, dass wir das gesamte Anmeldeverfahren wiederholen müssen", sagt Mielke-Westerlage. "Auf diesen Fall bereiten wir uns gerade vor." Rein praktisch sähe das so aus, dass alle Eltern von Erstklässlern in Meerbusch vom Schuldezernat angeschrieben werden und erneut entscheiden können, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.

 Erfolg für die Initiative "Rettet Barbara": Die Klage von Eltern gegen die Schließung der katholischen Barbara-Gerretz-Schule hat aufschiebende Wirkung – Erstklässler müssen dort vorläufig weiter angemeldet werden können.

Erfolg für die Initiative "Rettet Barbara": Die Klage von Eltern gegen die Schließung der katholischen Barbara-Gerretz-Schule hat aufschiebende Wirkung – Erstklässler müssen dort vorläufig weiter angemeldet werden können.

Foto: Dackweiler

Hintergrund: Eltern hatten gegen den Ratsbeschluss zur Schließung der katholischen Bekenntnisschule geklagt — und im Eilverfahren beantragt, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf als erste Instanz hatte am 1. Oktober 2012 im Eilverfahren entschieden, dass der Ratsbeschluss rechtmäßig gewesen sei, die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe — und den Antrag abgewiesen. Diese Entscheidung wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Münster als fehlerhaft aufgehoben. "Das bedeutet, dass der Schließungsbeschluss bis zur Entscheidung über die Klage keine Wirksamkeit entfaltet", sagt Arndt Fiebig von der Initiative "Rettet Barbara". "Das Gericht hat diese Entscheidung auch in Kenntnis des Bürgerentscheids getroffen." Damals hatte sich eine Mehrheit an den Wahlurnen für die Schließung der katholischen Grundschule ausgesprochen.

Klageverfahren beim Verwaltungsgericht ziehen sich oft über Jahre hin. "Bis dahin muss der Schulbetrieb der Barbara-Gerretz-Schule unverändert fortgesetzt werden", sagt Fiebig. Für die Prognose über den Verlauf des Klageverfahrens sei die Entscheidung des OVG ein Wegweiser. "Dem Eilantrag wird nur dann stattgegeben, wenn das Gericht die Klage für offensichtlich begründet hält. Dieselben Richter, die im Eilverfahren zu diesem Ergebnis gekommen sind, entscheiden als Rechtsmittelgericht über die Klage." Es sei daher mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass im Klageverfahren der Ratsbeschluss aufgehoben wird.

Möglicherweise ein Grund: Die Stadt hat den Elternwillen nicht eingeholt. In einem ähnlichen Fall in Gelsenkirchen hatte das Gericht angeordnet, dass die Stadt dies nachholen müsse. Schuldezernentin Mielke-Westerlage: "Die Stadt hat die geplante Schließung sowohl mit der Schulaufsicht im Rhein-Kreis Neuss als auch mit der unteren Schulaufsicht kommuniziert und von dort die Rückmeldung erhalten, dass die Entscheidung vernünftig ist — weil so je ein Grundschulstandort in Bovert und im Dorf erhalten bleiben können."

(RP/rl)
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