Eisschnelllauf Berufungsprozess: Claudia Pechstein im Gericht in München
Erstmals verließ Claudia Pechstein mit einem guten Gefühl einen Gerichtssaal. Obwohl noch kein Urteil in ihrem Schadenersatzprozess gegen die ISU gefällt wurde, deutete das Gericht bereits an, ihrer Klage zuzustimmen und an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten.
Das Oberlandesgericht München hat im Schadenersatzprozess von Pechstein gegen den Weltverband ISU für den 15. Januar 2015 ein Urteil angekündigt. Nach einer dreistündigen Verhandlung setzte das Gericht beiden Seiten noch eine Frist bis zum 8. Dezember für schriftliche Nachreichungen.
Wie zuvor das Landgericht München I hatten auch die Richter des Oberlandesgerichtes Zweifel an der Wirksamkeit der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit im Fall der Berlinerin geäußert.
Keine Aussage gab es zur Schadenersatzforderung Pechsteins gegenüber der ISU in Höhe von 4,4 Millionen Euro.
"Ich habe zum ersten Mal vor einem Gericht gespürt, dass ich Recht habe. Meine Tränen kann man als Freudentränen werten", sagte die 42-Jährige, die drauf und dran ist, ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für sich, sondern für die gesamte Sportwelt zu erzwingen.
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