Nach Einigung auf Vergleich mit VZBVVW zahlt 620 Millionen Euro an Kunden
Mehr als 200.000 Besitzer manipulierter Diesel-Fahrzeuge haben ein Vergleichsangebot angenommen. Doch es gibt auch Alternativen.
Mehr als 200.000 Besitzer manipulierter Diesel-Fahrzeuge haben ein Vergleichsangebot angenommen. Doch es gibt auch Alternativen.
An einem außergerichtlichen Vergleich interessierte Dieselkunden von VW bekommen noch etwas mehr Zeit, die Frist zur Anmeldung läuft bis Ende April. An einigen Stellen soll es bei der Abwicklung aber haken.
Im Abgasskandal gibt es jetzt Vergleichsangebote. Der Gladbacher Rechtsanwalt erklärt, worauf Geschädigte dringend achten sollten.
Zeitweise sind die Gespräche über die Sanierung des Mettmanner Unternehmens ins Stocken geraten. Das bereitet insbesondere den Mitarbeitern große Sorge.
Hartungs Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Dieselautobesitzer in ganz Deutschland.
Meinung · Benziner stoßen mehr CO2 aus als andere und könnten Nachteile bei der Reform der KfZ-Steuer bekommen, das Dieselprivileg könnte bald wackeln und eine höhere Förderung für E-Autos hat die Bundesregierung auch noch nicht umgesetzt. So vergrätzt die Bundesregierung selbst klimabewusste Autofahrer.
Seit der Betrug von Volkswagen im Diesel-Abgasskandal bekannt wurde, kommen immer wieder neue Fälle ans Licht. Nun ermitteln Staatsanwälte auch gegen den Hersteller Mitsubishi aus Japan. Dessen Motoren sollen nur auf dem Prüfstand zulässige Grenzwerte einhalten.
Rund 1000 Mitarbeiter wurden am Montag in Betriebsversammlungen informiert. Geschäftsleitung: „Schwierige Lage“.
Die Autoindustrie steckt in der Krise? Auf der Elektronikmesse CES in Las Vegas will die PS-Branche ein anderes Bild zeigen – mit schillernden Studien, sauberen Antrieben und schlauem Infotainment. Wie überzeugend ist das?
Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer steigen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Vergleichsgespräche ein. Das teilten VW und der vzbv am Donnerstag mit.
Die Ausgangslage für die kommende Tarifrunde ist gespalten: Die Industrie ächzt unter der Rezession, der Dienstleistungsbranche geht es noch gut.
Schon jetzt ist absehbar, dass ab 2020 Wiederverkaufswerte massiv einbrechen werden. Klagen von Betroffenen sind noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Klagen können auch diejenigen, die ihren Diesel bereits verkauft haben.
Opel scheitert im Zuge des Abgasskandals erneut vor Gericht. Der Auto-Hersteller muss drei Modelle zurückrufen und dort die Software nachrüsten. Eine freiwillige Rückruf-Aktion reicht nicht aus.
Der Widerruf von Krediten wegen unzureichender Informationen hätte ein Hebel für viele Dieselfahrer sein können, ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos loszuwerden. Doch mit zwei Entscheidungen des BGH ist der Weg dazu jetzt verbaut.
Durch das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17.10.2019 (Az: 20 O 9/18) wurde erstmals ein Fahrzeughersteller im Abgasskandal zu Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung der gezogenen Nutzungen wegen Verletzung des europäischen Zulassungsrechts verurteilt. Das Urteil der Kanzlei Rogert & Ulbrich, eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal, könnte für viele weitere Verfahren wegweisend sein.
Nachdem auch Daimler (Mercedes Benz) im Abgasskandal in den Fokus der Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamt (KBA) geraten ist, hat sich der Automobilhersteller bereits mit teilweise verpflichtenden und teilweise freiwilligen Rückrufaktionen an seine Kunden gewandt und ein entsprechendes Software-Update angekündigt.
Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw des VW-Konzerns (VW, Seat, Skoda, Audi) können noch bis Ende des Jahres klagen. Die Fachanwälte Gatermann, Simons & Partner in Xanten beraten Betroffene umfassend.
Nun verurteilte nach den Landgerichten in Potsdam, Duisburg, Halle, Augsburg, Lübeck und Kiel auch das Landgericht Essen den Volkswagenkonzern zur Rücknahme eines Volkswagen Touran zum vollen Kaufpreis. Es entschied, dass in einem Abgasskandal-Fall der Geschädigte keine sogenannte Nutzungsentschädigung oder auch Nutzungsvorteil zu zahlen habe (Urteil LG Essen vom 01.08.2019, Az. 3 O 402/18).
470.000 Diesel-Fahrer klagen gegen Volkswagen. Am ersten Verhandlungstag legten die Richter einen Vergleich nahe. Doch der Konzern sperrt sich. Betroffene brauchen Geduld.
Meinung · Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist noch kein Urteil. Dennoch lastet der Abgas-Skandal weiter schwer auf VW.
Die Frist läuft bald ab: Nur noch bis zum 30. September können sich Betroffene aus dem VW-Klageregister für die Musterfeststellungsklage abmelden und zur schnelleren und erfolgversprechenderen Einzelklage wechseln.
Im VW Abgasskandal verweist Volkswagen AG immer wieder darauf, dass die überwiegende Anzahl der Verfahren vor den Oberlandesgerichten zugunsten der Volkswagen AG bzw. der Händler ausgehen würden. Offensichtlich bezieht dabei VW Verfahren gegen die Händler aus dem Kaufrecht mit ein, was jedoch für die Musterfeststellungsklage keine Rolle spielt.
Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lässt VW die geschädigten Autokäufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer "im Regen stehen". Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders übrig, als ihre Schadensersatzansprüche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen.
Die Vorreiter im Abgasskandal, die Kanzlei Rogert & Ulbrich, aus Köln sind nach eigenen Angaben bereits in hunderten Verfahren gegen die Volkswagen AG aktiv, um die Rückzahlung des Kaufpreises auch für neuere Dieselfahrzeuge mit Euro 6-Norm zu erwirken, in denen ein Motor mit der Bezeichnung EA288 verbaut ist. Dieser Motorentyp ist heute in aller Munde, weil die Deutsche Umwelthilfe nach eigenen Angaben nachweisen kann, dass alle EA288 Fahrzeuge über eine illegale Softwaremanipulation verfügen.
Das Landgericht Düsseldorf verpflichtete die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Verfahren mit Urteil vom 31.07.2019 Az. 7 O 166/18 dazu, dem Kläger den Großteil des Kaufpreises für den von ihm erworbenen Volkswagen Tiguan 2.0 TDI zurückzuzahlen und den Wagen zurückzunehmen. Es befasste sich in diesem Urteil sehr intensiv mit der Wirkung des sog. Updates und der Zulässigkeit eines Thermofensters.
Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 46 O 101/19). Dabei ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5. Der Diesel war nicht von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen, sondern war bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme.
In von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Berufungsverfahren, in denen es um Fahrzeuge der Audi AG mit einem 3.0l- Motor (EU 5) geht, hat das OLG Karlsruhe am 22.08.2019 Hinweisbeschlüsse erlassen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Implementierung zweier Abschalteinrichtungen angekündigt (17 U 257/18 und 17 U 294/18).
Ferdinand Piëch, in Wolfsburg auch „der Alte“ genannt, prägte viele Jahre den VW-Konzern. Nun ist der einstige Topmanager im Alter von 82 Jahren gestorben.
Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal mit mehr als 12.000 Klagen, erhebt für zahlreiche Geschädigte gegen die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzklagen aus Staatshaftung. Es wurden bereits mehr als 40 Verfahren eingeleitet und Hunderte weitere werden folgen.
Zwei von drei Autofahrern bringen keine Automarke mit Umweltschutz in Verbindung.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz, 12 O 119/18 hat das Gericht mit Urteil vom 10.07.2019 einen Händler zur Rücknahme eines Porsche Cayenne mit der Euro 5-Norm verurteilt. Das sensationelle an diesem Urteil ist, dass es für das Fahrzeug mit der Euro 5 Norm keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gab.
Nachdem das OLG Köln am 01.07.2019 einen Beschluss erließ (Az. 27 U 7/19) und darin andeutete, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung abzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg versprach, hat VW nun die Konsequenz gezogen und die Berufung zurückgenommen.
Das Landgericht in Kleve stellte sich in seiner Entscheidung vom 12.07.2019, Az. 3 O 332/18 deutlich auf die Seite der Klägerin und gab der Klage gegen den VW-Konzern statt, trotzdem die Klägerin das betroffene Fahrzeug erst im April 2016 - also gut ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatte.
Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass der Autokonzern viele Millionen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und den betrogenen Personen hohe Entschädigungssummen zugesprochen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18 hat das Landgericht am 25.06.2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht wird in der Daimler AG bei einem nicht zurückgerufenen Fahrzeug eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor.
In einer Verfügung des OLG München vom 04.07.2019, Az. 18 U 4761/18, bejaht der erkennende Senat das Vorliegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW.
"Das was wir gemacht haben war Betrug, ja.", sagte so der derzeitige Vorstandsvorsitzende der VW AG, Herr Dr. Diess in der Fernsehsendung "Markus Lanz" am 18. Juni 2019.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet vor verschiedenen Gerichten bundesweit im Audi Abgasskandal bei 3 l Fahrzeugen verschiedene Urteile, die teilweise gegen die Händler und teilweise gegen die Audi AG ergangen sind.
Köln (ots) - Das Landgericht Oldenburg wartet mit einem weiteren bemerkenswerten Beschluss auf, der Volkswagen wohl einiges Kopfzerbrechen bereiten wird (LG Oldenburg Beschluss vom 21.06.2019 Az. 6 O 1791/18). So wurde dem Konzern in einem von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Prozess vom Gericht im März 2019 aufgegeben, der gegenwärtige Vorstand möge sich dazu erklären, ob ihm Erkenntnisse vorliegen, wonach der damalige Vorstand im Zeitpunkt der Kaufentscheidung der Klägerseite Kenntnis von der Software"manipulation" gehabt habe.
Die Ansprüche vieler Geschädigter an VW sind noch nicht verjährt.
Das Kraftfahrtbundesamt hat den Rückruf von 60.000 Daimler-Fahrzeugen angeordnet. Die Zahl könnte sogar auf 700.000 ansteigen. Grund dafür ist eine unzulässige Abschaltvorrichtung in den Diesel-Autos.
Die Abgasaffäre kostet den größten deutschen Autobauer weitere Milliarden: Volkswagen hat für Berater und Anwälte, die der Konzern im Zusammenhang mit dem Skandal beauftragt hat, bisher bereits 1,77 Milliarden Euro ausgegeben.
Im Abgasskandal bei Porsche und Audi kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH immer mehr Erfolge zugunsten der Geschädigten erstreiten. So urteilten erst kürzlich die Landgerichte Berlin, Köln, Heidelberg, Offenburg und Düsseldorf zugunsten der Geschädigten.
An zwei Tagen präsentierten Autohändler aus Remscheid und der näheren Umgebung die neuesten Fahrzeuge. Vor allem große Modelle stießen bei der Motorshow auf Interesse – und weniger die mit Hybrid- oder Elektroantrieb.
Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgasskandal in 3 Urteilen zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. In drei von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Oberlandesgericht zwei verschiedene VW- Händler zur Neulieferung verschiedener Fahrzeuge verurteilt Zug um Zug gegen Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs, welches von der Volkswagen AG mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurde.
Bislang hielt das Gericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt die Klagen allesamt für unbegründet und wies diese reihenweise ab. Doch nun bejahte das Gericht im Falle des im September 2015 für 57.110,18 Euro neu erworbenen Fahrzeugs den Anspruch des Klägers und verurteilte den Volkswagen Konzern wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung zur Rücknahme des Wagens gegen Zahlung von 46.850,89 EUR (Urteil LG Hannover vom 13.05.2019, Az. 1 O 129/18)
Der Abgasskandal bricht auch über Mercedes herein. Immer mehr Städte führen Fahrverbote ein, es gibt Rückrufe und freiwillige Service-Maßnahmen - viele Mercedes Fahrer fühlen sich vom Hersteller hintergangen und von der Politik im Stich gelassen und fragen sich, wie sie aus dem Mercedes Abgasskandal entkommen können.
Wieder ein Paukenschlag aus Niedersachsen, dem Heimatland des VW-Konzerns. Wie die in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals führende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln mitteilt, hat sich in Niedersachsen wieder einmal eine Wendung ergeben, die nicht unbedingt zu erwarten war.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen einer Abgasmanipulation bei einem Audi A5 3 l Dieselfahrzeug hat das Landgericht Offenburg, 3 O 94/18 sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG in einem Urteil verurteilt.
Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln veröffentlicht ein aufrüttelndes Urteil des Landgerichts Bonn, in dem einem Porschefahrer durch den Zuspruch von Zinsen mehr Geld zugesprochen wird, als er für das Fahrzeug gezahlt hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az. 1 O 394/17).
Im Anlegerprozess zu „Dieselgate“ haben VW und dessen Hauptaktionär Porsche eine juristische Schlappe erlitten. Nach vorläufiger Auffassung des Gerichts ist auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche Information der Märkte entscheidend.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im VW Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 121/17 hat ein Händler (wahrscheinlich auf Anweisung von VW) eine Berufung vor dem Oberlandesgericht zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht Osnabrück dem Kläger ein Neufahrzeug zugesprochen, Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung.
Das OLG Karlsruhe hat in seinem 27-seitigen Hinweisbeschluss vom 05.03.2019, Az. 13 U 142/18, das Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung durch die Volkswagen AG bejaht.
Mit dem Gutachten zu Messstationen setzt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof ein wichtiges Signal auch für die aufgeregte Debatte um Fahrverbote in Deutschland. Politik und Autohersteller sind in der Pflicht.
Die Enthüller des VW-Abgasskandals machen Abgase im Straßenverkehr für Tausende Tote in Deutschland verantwortlich. Haben sie Recht?
In einem Verfahren im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 hat sich der Bundesgerichtshof zugunsten der Geschädigten des VW Abgasskandals positioniert. In dem dortigen Verfahren hatte ein Kläger, dessen VW Tiguan von den Manipulationen betroffen war, geklagt.
Nachdem der zuständige Senat des BGH den Verhandlungstermin vom 27. Februar 2019 unter Hinweis auf einen Vergleich zwischen den Parteien aufgehoben hat, wiesen die Richter in einem Beschluss auf ihre vorläufige Rechtsauffassung hin.
Meinung · Erst hat VW weltweit Millionen Kunden betrogen, nun verhindert der Autohersteller mit viel Einsatz und Geld höchstrichterliche Urteile in Deutschland. Gut, dass die Justiz da nicht mitmacht.
Gute Nachrichten für vom Abgasskandal betroffene Kunden: Der Bundesgerichtshof hat geäußert, dass er die illegalen Abschalteinrichtungen vorläufig als Sachmangel einstuft.
Volkswagen muss durch den Dieselskandal tief in die Tasche greifen: Vorständin Hiltrud Werner spricht von 28 Milliarden Euro. Schlecht für VW, gut für die Anwälte, die daran ordentlich verdient haben sollen.
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, die im Abgasskandal mehrere 1000 Verfahren führt, kann sich einen weiteren Erfolg auf die Fahnen schreiben. In einem Verfahren vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az 14 U 60/18) hat Volkswagen nun seine Berufung zurückgenommen und dadurch dieses Verfahren verloren.
In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart, 7 O 265/18 geführten Verfahren gegen die Audi AG und gegen einen Händler im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart einen Händler zur Rücknahme eines Audi A4 Avant 3 Liter TDI verurteilt und festgestellt, dass die Audi AG für alle Schäden aufkommen muss, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Dortmund, 12 O 262/17 geführten Verfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat das Landgericht mit Urteil vom 15.01.2019 festgestellt, dass die Porsche AG aufgrund der Manipulation eines Porsche Macan zum Schadensersatz verpflichtet ist.
HAHN Rechtsanwälte reichen Schadensersatzklage gegen BMW AG ein. Gegenstand der eingereichten Klage sind die Ansprüche wegen eines BMW 750Ld xDrive. Nachdem der Abgasskandal zunächst nur den Volkswagen-Konzern betroffen hatte, rücken derzeit weitere Pkw-Hersteller in den Fokus.
HAHN Rechtsanwälte bieten Autofahrern auf Anwaltderautofahrer.de die Möglichkeit, Ihre Verträge gratis prüfen zu lassen. Autofahrer können auf der Webseite Ihren Kauf-, Darlehens- oder Leasingvertrag hochladen und auf die Möglichkeit prüfen lassen , Ihr Auto an den Verkäufer, Hersteller oder die finanzierende Bank zurückzugeben und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Mehr als 370.000 Dieselbesitzer wollen von VW Schadenersatz: Die vom Abgasskandal bei Volkswagen betroffenen Autofahrer haben sich deshalb der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern angeschlossen.
Die im VW-Abgasskandal als Kanzlei der ersten Stunde zu bezeichnende Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Düsseldorf, die bereits die aufsehenerregenden Entscheidungen aus Krefeld (Az 2 O 72/16) und aus Hildesheim (Az. 3 O 139/16) erstritt, wartet mit einem weiteren bahnbrechenden Urteil auf.
Ein von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführtes Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, 2 U 114/18 ist zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen worden. In diesem Verfahren wurde die Volkswagen AG aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung verurteilt. Dies steht nunmehr rechtskräftig fest. Die Volkswagen AG akzeptiert, dass ein Geschädigter vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.
Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter Rechtsschutz nun auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten.
Trotz Klima-Debatte und Diesel-Skandal gibt es einen Trend zu mehr und zu größeren Autos. Seit 2016 steigt auch wieder der CO2-Ausstoß von neuzugelassenen Fahrzeugen.
Dreimal zeigt das Ensemble „Irgendwas mit Menschen“ – und dreimal ist das Kulturforum ausverkauft.
Schon bald sollen sich Kunden registrieren können, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt Volkswagen, den Prozess nicht zu verzögern.
In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren gegen die Audi AG vor dem Landgericht Ingolstadt, 42 O 1199/17 hat das Gericht die Audi AG dazu verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
Nachdem erst kürzlich bekannt wurde, dass das Landgericht Stuttgart einem Käufer eines Porsche Cayenne Schadensersatz gegen die Porsche AG zugesprochen hat, ist am 30.10.2018 ein weiteres Urteil gegen die Porsche AG ergangen, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat.
Die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben am 01. November 2018 um 1.49 Uhr als Gesellschafter der hierfür eigens gegründeten RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht.
Eine persönliche Klage gegen Autohersteller ist risikoreicher, geht aber deutlich schneller. Wem Geld und Mut dazu fehlen, kann sich ab dem 1. November der Musterfeststellungsklage von ADAC und Verbraucherzentralen anschließen.
Wegen immer neuer Belastungen aus dem Dieselskandal hat Daimler erneut sein Gewinnziel gekappt. 2018 werde das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern um mehr als zehn Prozent zurückgehen, teilte der Konzern am Freitag mit.
Sowohl Volkswagen als auch der Großaktionär Porsche SE fürchten Auswirkungen auf ihren Gewinn. Mit der Strafe von 800 Millionen Euro erkennt Audi seine Verantwortung im Abgasskandal an. Ausgestanden ist das Thema jedoch nicht.
Am 15.10.2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Opel Standorte Kaiserslautern und Rüsselsheim durchsuchte wegen des Verdachts der Abgasmanipulation bei diesen Fahrzeugen. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betruges.
Ideales Sonntagswetter und ein buntes Programm in der Straelener City sorgten für jede Menge Besucher. Die Mobilitätsschau gilt als fester Termin, der die Bandbreite an fahrbaren Untergestellen zu bieten hat.
Die Bundesregierung hat am 02.10.2018 in einer Pressekonferenz ihr Konzept zur Vermeidung von Dieselfahrverboten vorgestellt. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass damit den Verbrauchern geholfen ist. Dargestellt wird das Konzept als der große Wurf für Verbraucher zur Vermeidung von Fahrverboten. Betrachtet man sich das Konzept jedoch genauer, handelt es sich um eine reine Mogelpackung, die den Verbrauchern nicht weiterhilft, sondern sie noch mehr verunsichert und weitere Gefahren für diese mit sich bringt.
(dola) Der Zeitpunkt könnte nicht besser sein: ganz Europa veranstaltet in diesen Tagen die Mobilitätswoche. für nachhaltige Mobilität. Der Abgasskandal und die Diskussionen über Diesel-Fahrverbote haben zusätzlich die Berichterstattung geprägt. Das hat sich in den Köpfen der Leute jetzt festgesetzt, ist sich Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners sicher.
Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen als Gesellschafter der neugegründete R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden.
Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden. Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
18 Monate hatten Fahrer mit „Schummel-Diesel“ Zeit, ein Software-Update zu machen. Doch viele haben diese Frist verstreichen lassen. 6796 Dieselfahrzeuge sind auf Wermelskirchener Halter zugelassen.
Die Klage von Investoren könnte Volkswagen Milliarden kosten. Aber schon der Auftakt des Verfahrens hat zu Diskussionen zwischen dem Vorsitzenden Richter und der Klägerseite geführt. Die Ansprüche der Kläger könnten verjährt sein, sagt der Richter.
Zumindest in diesem speziellen Fall gibt es keine deutsch-französische Freundschaft: Die deutsche Justiz hat ein Rechtshilfeersuchen aus Frankreich zur Herausgabe von Dokumenten aus dem Verfahren gegen Volkswagen abgelehnt.