InternetRedTube: Anwalt verliert Zulassung
Der durch den Abmahnskandal bei der Erotik-Website RedTube bekanntgewordene Anwalt Thomas Urmann hat offenbar keine Zulassung mehr.
Die Endung „-Tube“ bei Internetseiten verweist in aller Regel auf eine Plattform, auf der Videos gehostet werden. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist YouTube. Bei RedTube könnte das Präfix „Red-“ darauf hinweisen, welche Art von Videos es dort zu geben scheint. Und in der Tat, wenn man die Website www.redtube.com aufruft, sieht man eindeutig pornografisches Videomaterial. Zumindest dann, wenn man den – im Grunde genommen lächerlichen – „Age Verification“-Test überstanden hat. Denn zwar steht dort, dass man eine Website betreten wird, auf der Material nur für Erwachsene zu finden sei und man über 18 Jahre alt sein müsse.
Das wird aber nicht überprüft, denn es genügt, auf den Button zu klicken, auf dem steht: „I am 18 or older“ – „Ich bin 18 Jahre oder älter“. Danach zeigt sich eine Benutzeroberfläche, die rudimentär an YouTube erinnert – kleine Thumbnails mit einem Vorschaubild, darunter der Titel des Videos, die Zahl der Ansichten, eventuell die Darstellerinnen und Darsteller und eine Bewertung des Videos durch die Nutzer.
Alexa.com war eine Website des Online-Händlers Amazon, der Daten über die Abrufe von Websites gesammelt hat – 2014 hat Alexa.com ermittelt, dass RedTube zu den 100 am häufigsten aufgerufenen Websites gehörte – weltweit. Es ist aber insgesamt kein Geheimnis, dass Internetpornografie eine boomende Branche ist und der weitgehend freie Zugriff auf die Videos sehr beliebt ist. Allerdings kann auf RedTube nicht überall frei zugegriffen werden – etwa wurde das Portal 2009 in Sri Lanka gesperrt, weil dort Pornografie mit sri-lankischen Frauen gezeigt werde, 2013 hat Russland RedTube ebenfalls blockiert.
Der Vorfall, der als RedTube-Abmahnaffäre bekannt geworden ist, hat im Jahr 2013 für Aufsehen gesorgt. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen aus der bayerischen Stadt Regensburg hat im Auftrag eines Unternehmens namens The Archive AG eine Abmahnwelle gegen zehntausende Internet-User gestartet. Thema dieser Abmahnung sind sechs Pornofilme gewesen. Es ging dabei allerdings im Grunde genommen gar nicht um die Filme an sich, sondern darum, ob die Filme im Stream bereits heruntergeladen worden seien und damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht passiert sei.
Die Filme würden zwischengespeichert, um ein ruckelfreies Ansehen im Stream zu ermöglichen. Und dieses Zwischenspeichern sei das, was die Urheberrechtsverletzung letztlich bewirke. Allerdings wird der Vorfall nicht ohne Grund als „Abmahnaffäre“ bezeichnet. Denn letztlich urteilte das Landgericht Hamburg im Dezember 2013, dass die Abmahnungen – bei denen für die Abgemahnten neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Kosten in Höhe von 250 Euro angefallen seien – nicht rechtlich abgedeckt seien. RedTube, wo die Namen und IP-Adressen der später abgemahnten gefunden wurden, hatte eine Einstweilige Verfügung angestrengt. Später, im Juni 2014, ist dann in dieser Sache Recht gesprochen worden – vom Amtsgericht Hannover.
Dort hat man entschieden, dass der einzelne Nutzer nicht wissen muss und kann, inwieweit das Streaming ein technisches Zwischenspeichern auf dem eigenen Rechner nötig mache, und so die schuldhafte Verletzung des Urheberrechts nicht vorliege. Auch die Regensburger Kanzlei hat sich in der Folge mit Klagen auseinandersetzen müssen, unter anderem wegen Betrugs.
Der durch den Abmahnskandal bei der Erotik-Website RedTube bekanntgewordene Anwalt Thomas Urmann hat offenbar keine Zulassung mehr.
Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Portals RedTube hatte im Dezember des vergangenen Jahres für viele Schlagzeilen gesorgt. Der durch den Skandal bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann aber hat inzwischen keine Zulassung mehr. Er selbst behauptet, er habe sie freiwillig zurückgegeben.
6065 Bürgerinnen und Bürger baten im Jahr 2013 die Verbraucherberatung Dinslaken um Rat.
Eine neue Abmahnwelle erreicht Streaming-Nutzer. Diesmal sind keine Pornokonsumenten von Redtube betroffen, sondern Zuschauer von normalen Streaming-Diensten. Zwar ist der Konsum von Streaming weiterhin erlaubt, aber in diesem Fall handelt es sich um getarnte Filesharing-Angebote.
Die Massenabmahnungen im Fall Redtube nehmen eine überraschende Wendung. Betroffene erzielen einen Etappensieg: In zwei entscheidenden Punkten schwenkt das zuständige Gericht um.
Neue Wendung im Fall RedTube: Der Rechteinhaber "The Archive" hat seinen Firmensitz gewechselt und zudem einen neuen Chef. Offenbar versuchen die Hintermänner unterzutauchen.
Der Fall RedTube beschäftigt auch weiterhin Anwälte, Medien und Internetnutzer: Ist Streaming im Netz nun erlaubt oder nicht? Die Regensburger Kanzlei, die bereits tausende Schreiben verschickt hatte, droht mit einer neuen Abmahnwelle
Das Bundesjustizministerium hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.
Anfang Dezember hat eine Abmahnwelle Deutschland überrollt. Seither fragen sich viele User: Wann verletze ich im Internet Recht?
Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Internetportals Redtube scheint vorerst gestoppt. Das Portal, auf dem Nutzer Porno-Filme angucken können, hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer Firma The Archive erwirkt. Diese darf künftig keine weiteren Abmahnungen mehr verschicken, berichtet die "Bild"-Zeitung. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Tausend Nutzer von der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Auftrag von The Archive abgemahnt, weil diese angeblich durch das Anschauen eines Clips Urheberrechte verletzt hätten. Die bereits ausgesprochenen Abmahnungen sind laut Beschluss des Landgerichts Hamburg unzulässig. Es sei für die Nutzer nicht erkennbar gewesen, dass der fragliche Film urheberrechtlich geschützt war.
Das Landgericht Hamburg hat Medienberichten zufolge die Abmahnungen gegen Nutzer des Porno-Portals RedTube gestoppt. Das Schweizer Unternehmen "The Archive AG", das offenbar hinter der Abmahnwelle steckt, darf keine weiteren Schreiben verschicken.
Köln (dpa) Nach Kritik an der Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht gestern mit. Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte zehntausende Nutzer des Videoportals Redtube abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt.
Der Gegenwind für die Abmahner wird schärfer: Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet.
Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein.
Spektakuläre Wende im Fall RedTube? Offenbar ist das Landgericht Köln durch eine falsche eidesstattliche Versicherung getäuscht und so zur Herausgabe der Nutzerdaten gezwungen worden. Im Fokus steht ein IT-Experte.
Köln (dpa) Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Sie prüft, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um Nutzerdaten zu bekommen. Tausende Internetnutzer wurden abgemahnt, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Filme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten.
Zehntausende Internetnutzer sind abgemahnt worden. Sie sollen die Porno-Seite RedTube besucht haben - und nun zahlen. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke aber geht von Betrug am User aus. Er geht in die Offensive.
Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. Dabei könnte die umstrittene Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen ins Visier geraten.
Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Website Redtube bleibt es unklar, wie der Rechteinhaber an die Internet-Adressen der Nutzer gelangt ist. Dies sei offenbar auf nicht legalem Weg geschehen, vermuten jetzt Fachleute.
Nach den Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Internet bekommen womöglich auch Nutzer weiterer Streamingdienste demnächst Post vom Anwalt.
Die Anwaltskanzlei Urmann + Kollegen (U+C) hat weitere Abmahnungen wegen des angeblich illegalen Abrufs von Sexvideos im Internet angekündigt.
Zehntausende Kunden der Telekom haben Abmahnbriefe erhalten. Sie sollen sich illegale Sexvideos auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben. Der Inhalt der verschickten Briefe ist juristisch höchst umstritten. Nun meldet sich erstmals der Betreiber von RedTube zu Wort.
Deutschland überrollt eine Abmahnwelle: Tausende Internet-User haben Post von einer Kanzlei erhalten, noch mehr Menschen dubiose E-Mails. Für Laien sehen die Phishing-Mails echt aus. Doch sie sind gefälscht und enthalten Trojaner. Wir zeigen eine Betrüger-Mail und erklären, woran Sie sie erkennen.
Wegen Urheberrechtsverletzung fordert eine Regensburger Anwaltskanzlei zurzeit von Internet-Usern je 250 Euro. Auch etliche Mönchengladbacher sollen sich angeblich unerlaubt pornografische Filme angesehen haben.
Die Abmahnwelle im Fall RedTube nimmt kein Ende: Der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke betreut hunderte Mandanten, die das Schreiben einer Regensburger Kanzlei erhalten haben. Mehr als 10.000 User sind betroffen — und es werden täglich mehr.
Das Videoportal RedTube mit seinen pornografischen Inhalten wird vom Unternehmen Mindgeek betrieben, das seinen Sitz in Luxemburg hat und 2004 gegründet wurde. Das IT-Unternehmen hat sich auf das Thema der Internet-Pornografie spezialisiert. Die Marken, die von Mindgeek gehalten werden, sind zum Teil auch Menschen bekannt, die mit Internet-Pornografie gar nichts zu tun haben. Am bekanntesten dürften wohl die beiden Video-Portale Pornhub und YouPorn sein.
Dazu kommen Marken wie Brazzers, VideoBash, My Dirty Hobby, Tube8, XTube oder Mofos. Die Angebote dieser und anderer Marken gibt es größtenteils im Internet, teilweise aber auch im Fernsehen beziehungsweise im – immer mehr schwindenden – Video-Markt. Wenn man auf die Website von Mindgeek geht, sieht man übrigens keine nackte Haut oder kopulierende Körper – ganz seriös präsentiert sich das Unternehmen und punktet mit Zahlen: 115 Millionen Besucher pro Tag, 15 TerraByte hochgeladener Content, sechs Büros auf der ganzen Welt mit über 1000 Angestellten.
Ein grundsätzlicher Basis-Account bei der Porno-Video-Plattform RedTube ist kostenlos. Man kann sich mit seiner E-Mail-Adresse, einem selbstgewählten Benutzernamen und einem Passwort ganz einfach anmelden. Damit hat man Zugriff auf alle Basis-Funktionen und kann sich die Videos ansehen – also das, was die meisten Nutzer wollen. Zusätzlich gibt es einen Premium-Account, der kostenpflichtig ist. Der Premium-Account kostet in der Sieben-Tage-Testversion nichts, dann fallen pro Monat 9,99 US-Dollar an – oder für das Jahres-Abo 95,88 US-Dollar. Durch diesen Premium-Zugriff bekommt man bessere Video-Qualität geboten, die Szenen in voller Länge, keine Werbung und über 30.000 vollständige DVDs, aus denen man auswählen kann. Neu ist auch die Möglichkeit, mit einer Virtual-Reality-Brille hochauflösende VR-Porno-Filme anzusehen, der Bestand soll regelmäßig aufgestockt werden. Außerdem wirbt RedTube mit einem Kundenservice rund um die Uhr.