Düsseldorf Auto-Versicherung wird für viele teurer

Düsseldorf · Die neue Regionalstatistik ist da: Weil es in Düsseldorf, Krefeld und Mettmann öfter kracht, steigen die Preise.

Viele Autofahrer in Nordrhein-Westfalen müssen mit höheren Prämien für die Autoversicherung rechnen. Das geht aus der neuen Regionalstatistik hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gestern veröffentlichte. Danach steigt in zwölf Zulassungsbezirken entweder die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkasko-Versicherung. Autofahrer in Düsseldorfer und im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen künftig sogar in beiden Versicherungen deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Jährlich berechnet der GDV das Unfall- und Schadenrisiko für jede der 415 deutschen Zulassungsbezirke neu. Für die Haftpflicht gibt es zwölf, die Teilkasko 16 und die Vollkasko neun Regional-Klassen. Die Einstufung ist unverbindlich, wird aber von den meisten Assekuranzen berücksichtigt. Für Neuverträge gelten die Umstufungen sofort, für bestehende Verträge ab 2017.

Unfälle, die Autobesitzer in einer anderen Region haben, werden immer dem heimischen Zulassungsbezirk zugeschlagen. "Das ist der Unterschied zur polizeilichen Statistik", erläutert der GDV. Die Experten haben aber festgestellt, dass die meisten Fahrer sich überwiegend in ihrem Zulassungsbezirk bewegen. Sie wären daher meist dem dort herrschenden Unfallrisiko ausgesetzt und die Versicherungsprämie somit gerecht.

Je höher die Regionalklasse, desto teurer ist der Versicherungsschutz. Die Gothaer schätzt, dass pro Klassenschritt die Kunden fünf bis sechs Prozent mehr bezahlen müssen. Daher dürfte es für Autofahrer in Gütersloh eine Erhöhung von über zehn Prozent geben. In Heinsberg wird dagegen die höhere Klasse in der Vollkasko- durch eine Absenkung in der Autohaftpflicht-Versicherung gemildert. Noch besser haben es Autofahrer in Viersen. Sie könnten mit einer günstigeren Prämie rechnen. Diese hängt aber auch vom Umfang der Nutzung und dem gefahrenen Auto-Modell ab.

Betroffene können den Preiserhöhungen durch einen Wechsel des Anbieters ausweichen. "Noch gibt es sehr große Preisunterschiede", sagt Ivana Höltring von der Unternehmensberatung Nafi. Bei einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung möglich. Regulär - auch ohne Beitragserhöhung - können Kfz-Besitzer bis zum 30. November aus ihrer Autoversicherung aussteigen.

Möglich ist es zudem die Versicherung sinnvoll abzuspecken. Für Fahrzeuge, die mehr als vier Jahre auf dem Buckel haben, könnte die Vollkaskoversicherung in einen deutlich günstigeren Teilkaskoschutz umgewandelt werden. Das ist meist kein Verlust: Wer von Vollkasko auf Teilkasko umsteigt, genießt weiter Schutz gegen Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Überschwemmung sowie gegen Wildkollisionen und Glasbruch.

Info Alle Regionalklassen finden Sie unter www.gdv.de/regionalklassen-abfrage, die Typklasseneinstufung unter www.typklasse.de.

(RP)
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