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Köln Diese Hilfen bekommen pflegende Angehörige

Köln · Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird von Familienmitgliedern betreut - sie sollten jedoch die finanziellen Hilfen kennen.

70 Prozent der Pflegbedürftigen leben zu Hause und werden teilweise oder ganz von Angehörigen versorgt. Dabei gibt es Unterstützung. Das sind die wichtigsten Möglichkeiten:

Pflegegeld Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse zwischen 123 Euro (bei Pflegstufe 0, die nur für Demenzkranke gilt) und 728 Euro (bei Pflegestufe III) im Monat an Pflegebedürftige. Diese geben das Geld dann meist an diejenigen weiter, die sie daheim versorgen. Um sicherzustellen, dass die alleinige Pflege durch Angehörige nicht zur Fehlversorgung führt, müssen Bezieher von Pflegegeld sich einmal halbjährlich (bei Pflegestufe III: einmal vierteljährlich) zu Hause von fachkundigen Pflegekräften beraten lassen. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Wer das Beratungsangebot nicht nutzt, dem droht die Kürzung oder Streichung des Pflegegelds.

Häusliche Pflegedienste Statt Pflegegeld können Betroffene auch Leistungen von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber spricht hier von "Pflegesachleistungen". Dafür gibt es je nach Pflegestufe zwischen 231 Euro (bei Stufe 0) und 1612 Euro (bei Stufe III), in wenigen "Härtefällen" 1995 Euro. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern steht als Budget für Dienstleistungen von Pflegefachkräften zur Verfügung - etwa für Hilfen beim Aufstehen, bei der Körperpflege, bei Essen und Trinken, dem Gang zur Toilette oder der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Für eine ausreichende Rundum-versorgung durch ambulante Dienste reichen die "Pflegesachleistungen" oft nicht. Das gilt erst recht, wenn die Dienste mehrmals am Tag kommen müssen. Was die Pflegekasse nicht übernimmt, müssen die Pflegebedürftigen selbst zuzahlen. Bei finanzieller Bedürftigkeit springen auch die Sozialämter mit "Hilfen zur Pflege" ein.

Kombinationsleistungen Geld- und Sachleistungen lassen sich auch kombinieren. So kann ein Pflegebedürftiger beispielsweise von montags bis freitags von einem ambulanten Dienst und am Wochenende von Angehörigen versorgt werden. Das Pflegegeld wird dann um den Anteil gekürzt, der beim Etat für die Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird. Ein Beispiel: In Pflegestufe II beträgt das monatliche Pflegegeld für Menschen ohne Demenz 458 Euro und die häusliche Sachleistung 1144 Euro. Werden etwa für die Hilfen ambulanter Dienste nur 800,80 Euro - also 70 Prozent des Gesamtetats - abgerufen, so werden davon 30 Prozent nicht ausgeschöpft. Folglich können noch 30 Prozent des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Das sind 137,40 Euro.

Tagespflege Hier verbringen Pflegebedürftige einen Teil des Tages in sogenannten teilstationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden etwa morgens um acht Uhr zur gewählten Tagespflege gebracht. Dort unternehmen sie etwas zusammen mit anderen Senioren (Spielen, Spaziergänge, Gymnastik) und werden von Fachkräften betreut.

Nachmittags gegen 16 Uhr werden die Pflegebedürftigen dann wieder nach Hause gebracht oder abgeholt. Die Pflegekasse übernimmt - wie bei der häuslichen Pflege - zwischen 231 Euro (bei Pflegestufe 0) und 1612 Euro (bei Pflegestufe III) im Monat für die Kosten der Tagespflege und des Hol- und Bringdienstes. Für Verpflegungskosten müssen die Tagespflegegäste selbst aufkommen.

Seit 2015 gibt es die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen. So kann zum Beispiel ein Demenzkranker mit Pflegestufe II monatlich zweimal Leistungen im Wert von 1298 Euro in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für die Tagespflege als auch für die Betreuung durch einen Pflegedienst zu Hause.

(RP)
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