Neuregelung Elterngeld Plus ist ein Anreiz für Teilzeit

Düsseldorf · Für junge Mütter lohnt es sich jetzt weit mehr als bisher, schon bald nach der Entbindung wieder einen Teilzeitjob aufzunehmen. Dafür sorgt das neue Elterngeld Plus. Das Angebot richtet sich natürlich genauso an Väter.

Elterngeld Plus ist ein Anreiz für Teilzeit
Foto: Ferl

"Ende Dezember soll es so weit sein. Ein Mädchen", freut sich Flo T. Sie sucht nach einem Namen für ihre Tochter und macht sich schon Gedanken, wann und wie lange sie nach der Geburt wieder arbeitet. Bisher waren nur fünf Prozent der jungen Mütter erwerbstätig während des Bezugs von Elterngeld, das es für sie maximal zwölf Monate lang gibt.

Ein wichtiger Grund dafür: Es lohnte sich einfach nicht. Denn von 100 Euro Netto-Einkommen, das in der Elterngeld-Zeit erzielt wurde, kassierten die Ämter bis Ende Juni 65 bis 67 Euro ein, indem sie das Elterngeld entsprechend kürzten. Das ist seit Juli anders, wenn sich junge Eltern, die in Teilzeit arbeiten, für das neue Elterngeld Plus entscheiden. Die neue Leistung fällt zwar meist nur halb so hoch aus wie das klassische Elterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Und: Die insgesamt gezahlte Elterngeld-Leistung wird durch ein Teilzeitgehalt meist nicht mehr gekürzt.

Die Neuregelung gilt aber nur für Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren sind. "Für mich passt's dann wohl", stellt Flo T. zufrieden fest und ergänzt: "Eine lange Jobpause wäre ohnehin nichts für mich". Bisher arbeitete die IT-Fachfrau 40 Stunden in der Woche, die Rückkehr in den Job plant sie für Mai 2016 - mit 16 Wochenstunden. Ihre Idee: In den ersten vier Monaten nach der Geburt wird sie zunächst Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss hierzu und danach zunächst das "klassische" Elterngeld beziehen. Das werden bei ihr rund 1500 Euro monatlich sein (maximal gibt es 1800 Euro). Vier Monate Elterngeld wären damit bis Ende April 2016 verbraucht. Die Zeit des Mutterschaftsgeld-Bezugs zählt hierbei übrigens mit.

Von ihrem insgesamt zwölfmonatigen Elterngeld-Anspruch bleiben damit acht Monate. Diese acht Monate kann sie in 16 Monate Elterngeld Plus umwandeln. Sie kann dann also 16 Monate lang die Hälfte ihres "normalen" Elterngeldes erhalten, in ihrem Fall also 750 Euro pro Monat. Das Geld ist eine willkommene Aufstockung zu ihrem erwarteten Teilzeitlohn. Etwa 1090 Euro netto wird sie dann im Monat verdienen. Das hat sie sich bereits von der Personalabteilung ihres Unternehmens ausrechnen lassen. Zusammen mit dem Elterngeld Plus käme sie dann insgesamt auf rund 1.840 Euro im Monat.

Das Projekt "Babybetreuung und Teilzeitarbeit" funktioniert allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Dabei sind diejenigen im Vorteil, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Sie können in der Regel wählen, ob sie ihre Elternzeit als Auszeit oder Teilzeit nehmen. Die Arbeitszeit können Teilzeitbeschäftigte auf 15 bis 30 Stunden pro Woche festlegen. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber Nein zum Teilzeitantrag sagen. Der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung muss schriftlich gestellt werden - in der Regel sieben Wochen vor der beabsichtigten Teilzeit.

Die skizzierten Regeln gelten auch für Väter - soweit sie den Hauptpart der Erziehung übernehmen. Zudem wird ihnen jetzt die stärkere Beteiligung an der Kindererziehung durch eine besondere Förderung der Teilzeit im Job - den so genannten Partnerschaftsbonus - schmackhaft gemacht. Sie können nämlich vier Extra-Monate Elterngeld Plus erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht nur sie selbst, sondern auch die Mutter mindestens vier Monate "am Stück" in Teilzeit arbeitet - und zwar mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden. Einen Rechtsanspruch, dass der Arbeitgeber genau diesen Arbeitszeitkorridor akzeptiert, gibt es jedoch nicht. Mit Hilfe des Partnerschaftsbonus kann das Elterngeld Plus maximal 28 Monate lang in Anspruch genommen werden.

(RP)
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