Maßnahmenpaket der Regierung umstritten Experten: Rente sollte aus Steuermitteln finanziert werden

Berlin · Die Bewertungen der Experten zum Rentenpaket der Bundesregierung gehen weit auseinander. Einhellig ist die Kritik, dass die Ausweitung der Mütterrente aus der Versicherung selbst und nicht aus Steuermitteln finanziert werden soll.

Von allen Seiten kommt heftige Kritik an der Finanzierung der Mütterrente. Die 160 Milliarden Euro schwere Ausweitung der Rentenleistung soll komplett von den Beitragszahlern getragen werden. Damit müssten diese "zu Unrecht" Rentenleistungen finanzieren, heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitgeber. Der Sozialverband Deutschland sieht dies genauso: "Jede Verbesserung" bei der Mütterrente müsse "aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln" finanziert werden, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Die Deutsche Rentenversicherung moniert, die Reform sei "nicht sachgerecht" finanziert.

Deutscher Gewerkschaftsbund, Sozialverband, Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und andere Experten sind aufgefordert, am Montag bei einer Anhörung des Sozialausschusses im Bundestag ihre Einschätzungen zum Rentenpaket der Bundesregierung vorzutragen.

Droht neut Frühverrentungswelle?

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Foto: dpa, Klaus-Dietmar Gabbert

In der großen Koalition ist vor allem die Ausgestaltung der geplanten abschlagfreien Rente ab 63 noch heftig umstritten. Mehrere Versuche, im kleinen Kreis mit Kanzleramt und Arbeitsministerium zu einem Kompromiss zu gelangen, sind fehlgeschlagen. Die Beteiligten konnten sich nur darauf einigen, dass sie die Anhörung am Montag im Bundestag abwarten wollten, bevor sie sich weiter auf Kompromisssuche machen.

Hauptkritikpunkt an der Rente mit 63 ist die von vielen Experten erkannte Gefahr, dass sie zu einer neuen Frühverrentungswelle führen könnte. In der Stellungnahme der Arbeitgeber heißt es dazu: "Die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 ist ein kapitaler Fehler." Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mahnt in moderaterem Tonfall, die Neuregelung müsse so ausgestaltet werden, dass sie nicht dazu führe, "die erfreuliche Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer der letzten Jahre durch Anreize zur Frühverrentung zu determinieren".

Die Kritik äußert die BA, obwohl sich für sie durch den aktuellen Gesetzesentwurf bei der Rente ab 63 sogar ein kleiner Einspareffekt ergäbe. "Im Saldo verbleibt für die Arbeitslosenversicherung ein Entlastungseffekt von rund 196 Millionen Euro jährlich", heißt es in der Stellungnahme. Grund der Einsparung ist, dass eine Reihe von älteren Arbeitslosen die Voraussetzung für die Rente ab 63 erfüllt und damit aus der Arbeitslosenversicherung herausfällt. Dafür entstehen bei der Rentenversicherung Mehrkosten, die von den Beitragszahlern getragen werden müssen.

Die Belastung der Jüngeren

Die Deutsche Rentenversicherung mahnt, die geplanten Neuregelungen führten dazu, "dass der Beitragssatz mittel- und langfristig höher und das Rentenniveau niedriger" ausfallen werde, "als es bei Fortbestehen des geltenden Rechts der Fall wäre". Die Neuregelungen würden vor allem "heutige Bestandsrentner und Versicherte der rentennahen Jahrgänge" begünstigen.

Die heute jüngeren Versicherten würden dagegen durch den "langfristig höheren Beitragssatz stärker belastet", obwohl ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Leistungsverbesserungen von ihnen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne und sie von der Absenkung des Rentenniveaus stärker betroffen seien.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Sache anders. Er nennt die Leistungsverbesserungen "wichtige Schritte in die richtige Richtung". Wegen des sinkenden Rentenniveaus seien auch immer mehr Rentner vom sozialen Abstieg betroffen.

(qua)
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