Bundesverfassungsgericht Urteil erweitert Rundfunk-Gebührenbefreiung
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken.
In den konkreten Fällen lagen eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner nur knapp über dem Existenzminimum. Weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über sie über festgesetzte Mindestgrenze hob, verlangte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die volle Gebühr. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich bei jeder Überschreitung des Existenzminimums die Gebühr erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, weil die Betroffenen dann unter das gesetzlich anerkannte Minimum fallen würden. Die Gebühr darf künftig maximal so hoch bemessen werden, dass das Existenzminimum verschont bleibt.
Nachdem die Alleinerziehende und der Rentner Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, zogen die Öffentlich-Rechtlichen die Gebührenerhebung zurück. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Rahmen des Kostenersatzes nun dennoch über die beiden Fälle.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10