Frankfurt Mutmaßlicher Spion kommt wohl davon

Frankfurt · Das Gericht signalisiert im Austausch für eine Aussage eine Bewährungsstrafe.

Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. kommt im Prozess um das Ausspähen der NRW-Steuerbehörden voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassendes Geständnis ablegen und detailliert schildern, was mit Zehntausenden Euro geschah, die er für die ihm vorgeworfene Spionagetätigkeit erhalten haben soll. "Oberste Bedingung sind glaubhafte Angaben", sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill. Dann könne er mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren sowie einer Geldauflage davonkommen. Die Höchststrafe für die M. vorgeworfene geheimdienstliche Tätigkeit beträgt fünf Jahre Gefängnis.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) fast vier Jahre lang - bis Februar 2015 - die NRW-Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausspioniert zu haben. Er sollte demnach Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuer-CDs beschaffen. NRW hatte seit 2010 Steuer-CDs mit Datensätzen mutmaßlicher Steuerhinterzieher gekauft, die dem Fiskus mehrere Milliarden Euro eingebracht hatten. Die Informationen waren Schweizer Banken entwendet worden. M. wurde am 28. April festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Zunächst lieferte der ehemalige Schweizer Polizeibeamte den Anklägern zufolge persönliche Daten über drei NRW-Steuerfahnder. Die Schweizer Behörden erließen in der Folge Haftbefehle gegen die Männer. Darüber hinaus habe der mutmaßliche Spion eine "Quelle" in der NRW-Finanzverwaltung untergebracht. Deren Identität sei bis heute nicht geklärt, sagte Oberstaatsanwalt Lienhard Weiß. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft genehmigte der NDB im Zusammenhang mit der Quelle ein Aufwandshonorar von 90.000 Euro.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt. Dann will sich M. umfassend zu den Vorwürfen äußern. Zudem will das Gericht noch einen Zeugen vernehmen.

(rtr)
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