Düsseldorf Piloten streiken – aber nicht zu Ostern

Düsseldorf · Im Tarifstreit zwischen der Vereinigung Cockpit und der Lufthansa geht es vor allem um die Versorgung von Frührentnern. Passagiere haben zahlreiche Rechte, Ausgleichszahlungen stehen Fluggästen laut BGH aber nicht zu.

Die Urabstimmung der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) hat gestern die Lufthansa und deren Kunden aufgeschreckt. Nahezu 100 Prozent der etwa 5000 Piloten stimmten dafür, ihre Forderungen in den Tarifverhandlungen mit der Kranich-Linie notfalls mittels Streiks durchzusetzen. "Das heißt, dass ab sofort mit Streik gerechnet werden muss", teilte Cockpit mit.

Wann wird gestreikt? Das hat die Gewerkschaft noch nicht bekannt gegeben. Ausgeschlossen wurden vorerst Maßnahmen über Ostern, nicht aber in den Ferien. Die Gewerkschaft will Streiks mindestens 48 Stunden vor Beginn ankündigen.

Wer ist betroffen? Nicht nur die Lufthansa Passage und die Frachttochter Lufthansa Cargo, sondern auch Flüge der Billigtochter Germanwings.

Worum geht es eigentlich? Geld ist nur indirekt der Streitpunkt. Vor allem geht es um die Frührente für Piloten. Bisher konnten Flugzeuglenker frühestens mit 55 Jahren in Frührente gehen und dann 60 Prozent des letzten Gehalts weiter kassieren. Spätestens mit 60 Jahren mussten die Piloten dann in Rente gehen. Dagegen hatte ein Pilot vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und Recht bekommen. In der Folge kündigte die Lufthansa den Tarifvertrag über die Übergangsversorgung bis zum Beginn der staatlichen Rentenzahlung. Die Piloten fürchten nun, dass die Lufthansa die für die Übergangsversorgung gebildeten Reserven in Höhe von 1,2 Milliarden Euro auflösen könnte. "Wir sind nicht bereit, unsere Übergangsversorgung für eine höhere Rendite zu opfern", sagt VC-Tarifkommissionschef Thomas von Sturm. Nebenbei fordert Cockpit auch ein Plus von zehn Prozent bei der Vergütung – es deuten sich sehr harte Verhandlungen an.

Warum schon wieder Streiks? Pilotenstreiks sind selten, zuletzt hatte die Vereinigung Cockpit im Mai 2010 für einen Tag zu Streiks aufgerufen. Das Problem: Zuletzt legte das Sicherheitspersonal am Frankfurter Flughafen die Arbeit nieder, einmal auch das Bodenpersonal –der Effekt ist für den Fluggast derselbe: Verspätungen und Flugausfälle. Deshalb plant die Bundesregierung derzeit ein Gesetz zur Tarifeinheit, das pro Unternehmen nur noch eine Arbeitnehmervertretung erlaubt.

Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist? Darüber informiert die Fluggesellschaft auf ihrer Internetseite. Fluggäste, die der Lufthansa die Handynummer oder die E-Mail-Adresse gegeben haben, werden bei Verspätungen über 30 Minuten, Annulierung des Fluges oder Umdisponierung sofort per SMS oder Mail benachrichtigt.

Welche Rechte habe ich? Wird ein Flug ganz gestrichen, muss der Anbieter für Ersatz sorgen – eventuell mit anderen Verkehrsmitteln. Wer darauf verzichtet, kann den Reisepreis zurückverlangen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht zu leisten – auch nicht bei einem unternehmensinternen Streik wie jetzt bei Lufthansa. Verspätet sich ein Flug um mehr als zwei (Kurzstrecke bis 1500 Kilometer), drei (bis 3500 Kilometer) oder vier Stunden (Langstrecke) muss die Fluglinie für Mahlzeiten, Getränke, Telefongespräche und Hotelübernachtungen sorgen. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft dem Fluggast helfen – auch bei höherer Gewalt. Erst ab fünf Stunden Verspätung darf ein Fluggast den Reisepreis zurückverlangen.

(RP)
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