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Das Geschäft mit der Wohltätigkeit Richtig Spenden ist nicht einfach

Düsseldorf · Vorweihnachtszeit ist Spendensaison. Alle Jahre wieder starten dann die großen Hilfswerke und Wohlfahrtsverbände in Deutschland mit viel Aufwand ihre Spendenkampagnen.

Richtig Spenden: Tipps und Warnhinweise
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Foto: AP, AP

Die Briefkästen quellen über von Aufrufen und Bettelbriefen. Appelliert wird an die Hilfsbereitschaft der Menschen. Aber wer für einen guten Zweck Geld ausgibt, möchte auch sicher gehen, dass seine Spende nicht in falsche Hände gerät. Die folgenden Regeln sollen helfen, richtig zu spenden.

Rund 40 Prozent der Erwachsenen spenden jedes Jahr Geld für einen guten Zweck. Das kann eine Zuwendung sein für eine unverschuldet in Not geratenen Familie aus der Nachbarschaft sein oder eine Patenschaft für ein SOS-Kinderdorf in Rumänien, die Unterstützung einer "Tafel" in der Heimatstadt oder Hilfe für eine Leprastation in Indien. Diese Hilfsbereitschaft lockt aber auch immer wieder Betrüger und andere dunkle Gestalten an, die sich an der Freigiebigkeit der Menschen bereichern wollen.

Trau, schau, wem

Dass Betrüger leichtes Spiel haben, liegt oft an den Spendern selbst. Laut einer Emnid-Umfrage prüfen nur 17 Prozent der Geldgeber vorher, wohin ihr Geld fließt. Wer einem Missbrauch oder der Unterschlagung seiner Spende vorbeugen will, sollte sich deshalb zumindest bei ihm unbekannten Absendern von Spendenaufrufen vorher kundig machen.

Die kompetente Adresse für derartige Auskünfte ist das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin. Seit 1992 vergibt das Institut auf Antrag und nach umfassender Prüfung sein begehrtes Spenden-Siegel an überregional tätige gemeinnützige Organisationen.

Von den insgesamt 618.000 gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland, die sammlungsberechtigt sind (darunter auch die meisten Sport-, Kultur- und Heimatvereine), führen derzeit nur 262 Organisationen die Qualitätsauszeichnung DZI-Spendensiegel. Sie werden fortlaufend kontrolliert und gelten deshalb als untadelige Adressen. Tierschutzvereine fallen allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des DZI.

Steuern sparen durch Spenden

Aus guten Gründen wird Spendenbereitschaft vom Staat durch Steuererleichterungen gefördert. Vereine, Gesellschaften, Stiftungen und andere Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen, sind berechtigt, für empfangene Gelder Spendenquittungen auszustellen.

Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist neuerdings die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs bzw. die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Die Spendenquittung allein reicht nicht mehr aus.

(chk/csi/anch)
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