Grundsatzurteil des BGH Schwarzarbeiter haben keinen Lohnanspruch

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Schwarzarbeit mit einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil einen schweren Dämpfer versetzt: Schwarzarbeiter haben demnach keinerlei Anspruch auf Lohn oder Ersatz für ihre Arbeit.

Sieben Fakten zur Schwarzarbeit
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Foto: dpa, Kai Remmers

Wer sich mit Schwarzarbeit außerhalb des Gesetzes stellt, kann sich auch nicht auf das Gesetz bei Einforderung des Werklohns berufen, begründete das Gericht seine Entscheidung. (AZ. VII ZR 241/13) Im nun entschiedenen Fall hatten sich ein Bauträger und eine Elektriker-Firma darauf verständigt, Installationsarbeiten in Reihenhäusern zum Teil schwarz abzurechnen: 13.800 Euro sollten korrekt per Rechnung beglichen werden und 5000 Euro schwarz, bar auf die Hand.

Weil der Bauherr sich dann aber nicht an die Abmachung hielt und nur den offiziellen Teil der Rechnung zahlte, zog die Firma vor Gericht und wollte ihren Schwarzarbeiterlohn von 5000 Euro einklagen. Laut BGH hat der Elektrobetrieb auch keinen Anspruch auf einen Teil des Geldes wegen sogenannter ungerechtfertigter Bereicherung des Bauherren. Zwar habe der Elektriker mit seinen Installationen zu einer Wertsteigerung der Immobilien beigetragen. Deren Ersatz könne der Kläger aber nicht geltend machen, weil er mit seinen Leistungen bewusst gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen habe.

Das Gericht änderte in diesem Punkt seine frühere Rechtsprechung. Zur Begründung hieß es: Das Ziel des Gesetzgebers, Schwarzarbeit effektiv einzudämmen, erfordere "eine strikte Anwendung" des Gesetzes.

Welche Auswirkungen das Urteil unmittelbar auf die Schattenwirtschaft insgesamt haben wird, ist unklar. Das Volumen aller illegalen Leistungen einschließlich der Schwarzarbeit soll einer Studie zufolge in diesem Jahr um etwa zwei Milliarden Euro auf 338,5 Milliarden Euro abnehmen. Grund dafür sei die gute Konjunkturlage.

(AFP)
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