Bundesfinanzhof Steuer-Urteil stärkt Privatkliniken

München (dpa) Privatkliniken mit hohem Anteil gesetzlich versicherter Patienten dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steuerlich nicht schlechter gestellt werden als öffentliche Kliniken. Wie das oberste Steuergericht entschied, können diese privaten Krankenhäuser bei den Behandlungskosten der Patienten genauso von der Umsatzsteuer befreit werden wie öffentliche Kliniken.

"Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Betreiber", teilte der Bundesfinanzhof mit.

(RP)
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