Wettbewerbshüter verhängen Geldbuße Tapeten-Kartell muss 17 Millionen Euro Strafe zahlen

Köln · Nach Zucker, Bier, Kaffee und Schienen nun also Tapeten: Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen vier Tapetenhersteller und deren Verband eine Geldbuße von insgesamt rund 17 Millionen Euro verhängt.

 Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen vier Tapetenhersteller Geldstrafen verhängt.

Wegen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen vier Tapetenhersteller Geldstrafen verhängt.

Foto: Henkel

Heimwerker haben nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes jahrelang zu viel Geld für Tapeten bezahlt. Die Bonner Wettbewerbsbehörde verhängte gegen vier Hersteller und ihren Verband wegen unerlaubter Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 17 Millionen Euro. Zwischen 2005 und 2008 hätten die in Deutschland führenden Unternehmen zulasten ihrer Kunden auf Verbandstagungen Preiserhöhungen abgesprochen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag.

Auf den Marktführer A.S. Création Tapeten AG entfällt allein eine Summe von 10,5 Millionen Euro. In einer Pflichtmitteilung an die Börse kündigte das Gummersbacher Unternehmen an, beim Oberlandesgericht in Düsseldorf Einspruch gegen den Bescheid des Kartellamtes einzulegen. Die Behörde habe die Argumente, die gegen kartellrechtliche Verstöße sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Außerdem sei die Höhe der Bußgelder unangemessen, hieß es zur Begründung.

Auch die Marburger Tapetenfabrik Schaefer aus Kirchhain und der Tapetenhersteller Erismann aus Breisach am Rhein opponieren gegen das Vorgehen des Kartellamtes. Schaefer bestreite die Feststellungen des Sachverhalts durch das Bundeskartellamt und werde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Der Geschäftsführer von Erismann, Maritn Slotty, sagte lediglich: "Wir bestreiten die Vorwürfe des Kartellamtes, wir haben keine Preisabsprachen getroffen". Zur Höhe der Strafe gegen sein Unternehmen machte er keine Angaben machen.

Auch der Verband der Deutschen Tapetenindustrie (VDT) warf dem Bundeskartellamt vor, die Argumente der Firmen trotz der langen Verfahrensdauer nicht angemessen berücksichtigt zu haben. "Die Chance einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens auch für den VDT wurde durch den hektischen Verfahrensabschluss seitens des Bundeskartellamts verhindert", hieß es in einer Mitteilung des Verbands.

Die Tapetenfabrik Rasch, die den Fall als Kronzeuge ins Rollen gebracht hatte, kam in den Genuss der Bonusregelung und damit ohne Geldbuße davon. Neben den genannten Firmen wurden auch Geldbußen gegen Pickhardt + Siebert (Gummersbach) und den Verband Deutscher Tapetenfabriken verhängt. In dem Fall sei eine Funktion dazu missbraucht worden, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen, betonte Mundt.

(REU)
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