Bald drohen Nachzahlungen Rentner in der Steuer-Falle

Berlin (RP). Seit 2005 müssen Rentner mit höherem Ruhegeld Steuern zahlen. Viele tun das nicht. Das Bundesamt für Finanzen lässt die Steuerpflicht ab Herbst schärfer überprüfen. Rentnern drohen dann hohe Nachzahlungen.

Rentenanspruch: Die häufigsten Renten-Irrtümer
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Rentenanspruch: Die häufigsten Renten-Irrtümer

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Foto: ddp

Das Bundesfinanzministerium hat eine Amnestie für Rentner, die ihre Steuern nicht gezahlt haben, abgelehnt. "Das wird es nicht geben", sagte ein Sprecher auf Forderungen des Sozialverbands VdK. Viele steuerpflichtige Rentner zahlen ihre Steuer immer noch nicht, obwohl sie über die seit 2005 geltende Besteuerung informiert seien. Ab Herbst wird der Druck stärker, weil die Rentenkassen automatisch Daten über die Einkommensverhältnisse der Ruheständler an die Finanzämter schicken.

Was ist die Rentenbesteuerung?

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, mit dem die Regierung den Einstieg in eine nachgelagerte Besteuerung vollzogen hat. Konkret: Vorsorgeaufwendungen im Arbeitsleben, etwa für die gesetzliche Rente und private Alterskassen, können steuermindernd geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden schrittweise Rentenzahlungen im Alter besteuert.

Wie wird die Steuer berechnet?

Rentner, die 2005 in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent ihres Einkommens versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt für jeden Rentnerjahrgang bis 2020 um zwei Prozent. Für 2006 sind 52, für 2007 54 und für 2008 56 Prozent des Alterseinkommens zu versteuern. Beispiel: Für einen Rentner, der 2008 in Rente gegangen ist und monatlich 1000 Euro erhält, sind 560 Euro steuerpflichtig.

Wie viele Rentner sind betroffen?

Das hängt von der Höhe der jährlichen Einkünfte ab. Schätzungen gehen davon aus, dass 3,3 Millionen von 20 Millionen Ruheständlern steuerpflichtig sind. Alleinstehende Rentner, die nur die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente erhalten, sind in der Regel nicht betroffen. Beispiel: Eine 67-jährige alleinstehende Rentnerin ist 2007 in Rente gegangen. Ihr Altersgeld betrug 12 000 Euro. Davon wären 54 Prozent, also 6480 Euro, zu versteuern. Da sie damit unterhalb des Steuerfreibetrags von 7664 Euro (2007) liegt, sind keine Steuern fällig.

Drohen Strafzahlungen?

Ja. Es gelten die normalen Verfahren bei Steuerhinterziehung. Steuerberater gehen aber davon aus, dass zunächst "höflich zur Nachzahlung aufgefordert" wird, so Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband. Wer Steuern nachzahlen muss, zahlt zusätzlich einen Zinsaufschlag von sechs Prozent der jährlichen Steuerlast.

Was ändert die Steuernummer?

Damit wird das Daten sammeln für die Behörden leichter. Ab Herbst verschicken die Rentenversicherungsträger automatisch Mitteilungen über die Einkommenshöhen der Ruheständler an das Bundesamt für Steuern. Die Steueridentifikationsnummer erleichtert das. Säumige Steuerzahler unter den Rentnern müssen sich auf Nachfragen gefasst machen.

(RP)
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