Verbraucherzentrale „Air Berlin muss eine Garantieerklärung abgeben“

Düsseldorf · Air Berlin steckt in der Krise: Kunden bangen um ihre gebuchten Flüge und ärgern sich über entstandene Kosten bei Ausfällen, die sie selbst tragen müssen. Unsere Redaktion hat mit Klaus Müller, dem Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, gesprochen – er fordert eine klare Regelung für Passagiere.

 Eine Maschine von Air Berlin in der Luft (Archivbild).

Eine Maschine von Air Berlin in der Luft (Archivbild).

Foto: dpa, pdz tba fux wst

Air Berlin steckt in der Krise: Kunden bangen um ihre gebuchten Flüge und ärgern sich über entstandene Kosten bei Ausfällen, die sie selbst tragen müssen. Unsere Redaktion hat mit Klaus Müller, dem Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, gesprochen — er fordert eine klare Regelung für Passagiere.

Was bedeutet die Krise bei Air Berlin für die Passagiere?

Müller: Die Nerven der Fluggäste von Air Berlin werden arg strapaziert: Verspätungen, Stornierungen, lange Wartezeiten auf das Gepäck. Kunden sind natürlich verunsichert. Derzeit zittern Urlauber, ob ihr gebuchter Urlaubsflug überhaupt abheben wird. Air-Berlin-Kunden drohen aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Unternehmens erhebliche finanzielle Nachteile. Diejenigen, die ihren Flug nicht als Teil einer Pauschalreise gebucht haben und deren Flug ausfällt, haben keine rechtliche Möglichkeit, deshalb ein bereits gebuchtes Hotel oder Mietwagen zu stornieren. Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Kann man jetzt noch Air Berlin-Tickets kaufen?

Müller: Air Berlin muss eine verbindliche Garantieerklärung abgeben, dass der Flugplan auch eingehalten wird. Verbraucher dürfen nicht im Unklaren gelassen werden. Air Berlin muss alles dafür tun, dass Service und Kundensicherheit an erster Stelle stehen. Diese Garantie muss die unabdingbare Voraussetzung für alle weiteren Gespräche mit der öffentlichen Hand sein.

Ganz grundsätzlich: Sind Passagiere in Deutschland vom Gesetzgeber hinreichend geschützt, wenn ihre Airline in Not ist?

Müller: Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Falle einer Insolvenz einer Airline nicht ausreichend geschützt. Die teilweise lange im Voraus gezahlten Gelder für ein Ticket sind unter Umständen verloren. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr in drei Urteilen entschieden, dass die vollständige Bezahlung des Flugpreises schon bei Buchung rechtmäßig ist. Das wäre im Falle einer Insolvenz ein klarer Nachteil für Verbraucher. Im Zweifel entstehen Fluggästen hier erhebliche Schäden.

Was muss der Staat verbessern?

Müller: Die Bundesregierung muss national und europaweit eine Lösung dafür finden, so dass im Voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt werden. Airlines sollten gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen, wie es bereits bei Pauschalreiseanbietern seit über zwanzig Jahren der Fall ist.

Antje Höning stellte die Fragen.

(anh)
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