Solingen Internetbekannten wegen Vergewaltigung angezeigt

Solingen · Es begann ganz harmonisch, die beiden nicht mehr ganz jungen Partner lernten sich übers Internet kennen, verabredeten sich, hatten Sex. Bis zum 21. September vergangenen Jahres. Auch an diesem Wochenende sollte alles harmonisch zugehen, der 46-jährige Wuppertaler besuchte seine zwei Jahre ältere Internetbekanntschaft in deren Wohnungen in Solingen. Doch in der Nacht soll es zu sexuellen Kontakten gekommen sein, gegen den Willen der Frau.

Als deren Tochter sie am nächsten Morgen weinend auf dem Sofa vorfand und die Mutter erzählte, was in der Nacht passiert war, gingen beide Frauen zur Polizei und zeigten den Wuppertaler wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung an. Am Dienstag musste sich ein Arbeitsanleiter in einer Einrichtung für Suchtranke vor dem Solinger Schöffengericht verantworten. Doch die Richter entschieden im Gegensatz zum Staatsanwalt, der eine dreijährige Haftstrafe beantragt hatte, nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten und sprachen den Mann frei.

"Wir sind zwar nicht von ihrer Unschuld überzeugt und glauben der Frau alles, was sie als Zeugin ausgesagt hat, doch für eine Verurteilung müssen wir zweifelsfrei von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Am Abend des 21. September hatte die 48-Jährige ihren Freund vom Bahnhof angeholt. In ihrer Wohnung angekommen, sagte die unter Epilepsie leidende Frau ihrem neuen Freund, sie sei sehr müde und wollte zu Bett gehen. "Um einschlafen zu können, habe sie wegen ihrer Erkrankung ein schweres Schlafmittel nehmen müssen. Das habe sie dem Angeklagten gesagt und auch erklärt, sie sein dann in einem völlig wehrlosen Zustand, der circa vier Stunden andauere. Das Gericht kam in der Verhandlung am Dienstag nicht zu der Überzeugung, dass der Mann diese Situation ausgenutzt hat, um mit der Frau Geschlechtsverkehr zu haben. Es sei durchaus vorstellbar, dass sich die nur mit einem Slip bekleidete Frau im Schlaf bewegt habe, nachdem die Wirkung des Medikaments nachließ und dass der Angeklagte dachte, man könne nun einvernehmlichen Sex haben. Die Frau war in der Nacht von den Annäherungsversuchen des Partners wachgeworden und hatte nach eigenem Bekunden starke Schmerzen im Vaginalbereich festgestellt. Daraufhin hatte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte von ihr abgelassen und Unverständnis geäußert, warum sie ihn "erst anmache und dann nicht mehr wolle". Besonders ins Gewicht unter seinen Vorstrafen fiel eine Verurteilung wegen Vergewaltigung. Der Staatsanwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an.

(RP)
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