Berichterstattung über Bundesgerichtshof (BGH) kritsiert "Saustall Justiz": Presserat rügt "Bild"

Karlsruhe/Berlin (rpo). "Saustall Justiz"- so titelte die "Bild"-Zeitung einen Artikel über den Bundesgerichtshof (BGH). Dafür erhielt das Blatt nun eine Rüge vom Deutschen Presserat.

Gegenstand der Rüge war eine Artikelserie im Dezember 2003 und Januar 2004 unter der Überschrift "Saustall Justiz", in der angeblich zu milde Entscheidungen des BGH gegenüber Sexualtätern attackiert wurden. Der Presserat gab jetzt einer Beschwerde von BGH-Präsident Günter Hirsch statt, wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Hirsch hatte die Wahrheitswidrigkeit und den ehrverletzenden Charakter der Berichterstattung gerügt. Das Blatt hatte BGH-Richter beschuldigt, durch eine "skandalöse Entscheidung" einen mehrfach vorbestraften Sexualtäter in Kenntnis seiner Gefährlichkeit frei gelassen zu haben. Damit sei der BGH verantwortlich für eine erneute Vergewaltigung, die der Mann nach seiner Entlassung begangen haben soll. Nicht berichtet wurde von der "Bild"-Zeitung jedoch, dass die BGH-Entscheidung "aus zwingenden rechtlichen Gründen so ergehen musste".

Eine weitere BGH-Entscheidung hatte die "Bild"-Zeitung als "Skandal-Beschluss" gewertet. Dabei wurde den Richtern vorgeworfen, dass sie ein Urteil gegen einen "Serien-Vergewaltiger" aufgehoben hätten, weil es "zu hart" gewesen sei. Auch hier habe die - teilweise - Aufhebung des Urteils auf "zwingenden rechtlichen Gründen" beruht.

Der Presserat habe mit seiner Entscheidung für eine öffentliche Rüge die schärfste Form der nach der Beschwerdeordnung möglichen Sanktionen gewählt, betonte der BGH.

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