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Apothekerverband bezieht Stellung: "E-Zigaretten gehören nicht in die Apotheke"

zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 - 16:01

Düsseldorf (RPO). Razzien, Gesundheitswarnungen und Verkaufsverbote – die Wogen um die E-Zigarette schlagen hoch. Während die NRW- Landesregierung den Verkauf nicht zugelassener nikotinhaltiger E-Zigaretten verboten hat, findet der Verbraucher im Handel weiter verschiedene Varianten im freien Verkauf. Trotzdem herrscht Verwirrung rund um die elektrische Glimmstängel-Variante. Und nun hat der Apothekerverband Nordrhein sich gegen einen Verkauf in Apotheken ausgesprochen.

Dabei bringt sie in Zeiten den Nichtraucherschutzgesetzes ungeahntes Potential. Erlaubt sie es doch mancherorts auch da zu rauchen, wo die normale Zigarette verboten ist. In eisigen Zeiten wie diesen nicht vor die Tür zu müssen, sondern bei wohlig warmen Temperaturen das Gefühl des Rauchens zu genießen, macht die E-Zigarette zu einer reizvollen Alternative.

Nicht zuletzt deswegen ist sie heiß begehrt – und sie wird ebenso heiß diskutiert. Bleibt die Frage: Ist sie nun legal, oder illegal?

Verdampfung anstatt Verbrennung

Der Unterschied zur Zigarette besteht bei der elektrischen Variante darin, dass hier kein schädlicher Qualm entsteht. Anstelle der Verbrennung bei einer normalen Zigarette findet eine Verdampfung statt. Den so entstehenden Flüssigkeitsdampf inhaliert der Konsument. Diese Flüssigkeitsgemische (Liquide), mit denen die E-Zigaretten betrieben werden, stehen nun im Mittelpunkt der Diskussion. Sie bestehen zu 90 Prozent aus Propylenglykol, ein Wirkstoff der die Atemwege reizen kann und zudem im Verdacht steht, Allergien auszulösen. Hinzu kommen oft weitere Inhaltsstoffe wie Ethanol, Glyzerin, und Geschmacksstoffe (unter anderem werden exotische Geschmackrichtungen wie Käsekuchen, Banane, Kaffee angeboten). Ebenfalls enthalten sein kann Nikotin, was gerade für Raucher den Reiz des elektrischen Glimmstängels ausmacht.

Die Landesregierung steht der E-Zigarette kritisch gegenüber. Denn über die gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat dementsprechend beim Thema E-Zigretten klar Stellung bezogen und warnt insbesondere vor den Risiken nikotinhaltiger Varianten. Nikotinhaltige Liquide fallen somit, so die Ansicht der NRW-Landesregierung, unter das Arzneimittelgesetz. Händler, die solche Liquide verkaufen, müssen mit Kontrollen und Razzien rechnen. So geschehen bei dem Düsseldorfter Roland H.. Bei ihm beschlagnahmte der Zoll am Freitag 25 Liquide zur weiteren Untersuchung. Ihm wird vorgeworfen, unerlaubt Arzeimittel eingeführt und in den Handel gebracht zu haben. Der Beschuldigte kritisiert indes die unsichere Rechtslage. Die ist auch deutschlandweit ein Thema, denn die Bundesländer fahren hier bislang keinen einheitlichen Kurs.

NRW verbietet nikotinhaltige Liquide

In NRW ist der Verkauf von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids verboten. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens formulierte es im Dezember so: „Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen (…) sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten." Insbesondere nikotinhaltige Liquide dürften nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Im Bezug auf nikotinfreie Liquids seien die Inhaltsstoffe hingegen im Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Händler, die gegen diese Vorschirften verstoßen, setzen sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Wer die E-Zigaretten in welcher Variante vertreiben darf, bleibt damit weitestgehend unklar.

Von Seiten des Apothekerverbandes Nordrhein steht man einem Verkauf in der Apotheke kritisch gegenüber. „Ich lehne das ab. Auch die Amtsapotheker sind der Meinung, dass E-Zigaretten nicht in die Apotheke gehören“, erklärt Werner Heuking, Pressesprecher des Apotheker Apothekerverbandes Nordrhein. Er verweist jedoch auf eine „starke Grauzone“. Ein Arzneimittel ist die elektronische Zigarette seiner Meinung nach jedenfalls nicht. „Sie hilft nicht bei der Entwöhnung, sondern ist ein Fortführen des Rauchens mit anderen Mitteln“, so Heuking. Wünscht ein Kunde in seiner Kreuz-Apotheke in Dinslaken allerdings eine E-Zigarette – was bereits vorkam – bestellt er sie, um der Rolle der Apotheke als "neutraler Aufklärer“ gerecht zu werden. Das handhaben jedoch nicht alle Apotheken so, denn es fehlt verbandsintern noch an einer einheitlichen, abschließenden Regelung.

Auf Verbraucherseite ist die Sache eindeutiger: Der Konsum ist legal. Wie schädlich er jedoch ist, bleibt unklar.

Quelle: felt

 
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