GerichtsurteilDashcam-Bilder dürfen im Zivilprozess verwendet werden
Erstmals hat ein Oberlandesgericht zu dem Thema geurteilt: Bilder von Armaturenbrett-Kameras dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre eingegriffen.