Verkehrssicherheit Autofahren mit Demenz - wann ist man fahruntauglich?

Berlin · Autofahren bedeutet für viele Menschen Unabhängigkeit. Wer an Demenz erkrankt, büßt im Alltag viele Freiheiten ein - und auch das Autofahren gehört auf lange Sicht dazu.

Demenz – wer haftet bei Schäden?
Infos

Demenz – wer haftet bei Schäden?

Infos
Foto: dpa, Jochen Lübke

Denn bei schwerer Altersdemenz, so regelt es die Fahrerlaubnis-Verordnung, gilt ein eindeutiges Fahrverbot. "Bei einer leichten Demenz darf aber durchaus noch gefahren werden", sagt Heike Elisabeth Philipp-Metzen von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Doch das Frühstadium einer Demenzerkrankung ist schwer zu umreißen und verläuft von Person zu Person unterschiedlich. Philipp-Metzen warnt, dass die Fahrfähigkeit von Betroffenen, aber auch von Angehörigen oft falsch eingeschätzt wird. Ein erstes Anzeichen dafür, dass es beim Fahren nicht mehr richtig klappt, ist Orientierungslosigkeit.

"Das heißt nicht, dass jeder, der sich mal verfährt, sofort fahruntauglich ist", sagt ADAC-Verkehrsmedizinerin Almut Schönermarck. Doch kommt das häufiger vor - besonders auf bekannten Strecken -, sollten Betroffene das Gespräch mit dem behandelnden Neurologen oder Psychiater suchen. Schönermarck hält auch nichts davon, bei zunehmender Orientierungslosigkeit auf ein Navigationsgerät umzusteigen. "Da ist einfach schon ein Stadium erreicht, wo gefahrloses Autofahren nicht mehr möglich ist", erklärt sie. Außerdem seien Betroffene häufig mit komplexen Verkehrssituationen überfordert.

Deshalb ist es wichtig, Demenzkranke schon kurz nach der Diagnose auf das Leben ohne Auto vorzubereiten. Dazu gehört, sich früh über Alternativen Gedanken zu machen. Wer etwa sonntags einen Familienausflug plant, sollte vielleicht ausnahmsweise mal nicht das Auto nehmen. "Stattdessen kann man schauen, ob vielleicht auch Bus oder Bahn eine Möglichkeit sind", rät Schönermarck.

Fahrproben zeigen auf Probleme auf

Um die Fahrfähigkeit besser einzuschätzen, rät Philipp-Metzen zu einer Fahrprobe mit einem Fahrlehrer, Gerontopsychologen oder Neurologen. "Denn Desorientierung und Gedächtniseinbußen können sich desaströs auf das Fahrvermögen auswirken", sagt sie. Experten könnten auf jeden Fall besser einschätzen, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist und wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, das Auto stehen zu lassen.

Außerdem gibt es kognitive Screeningtests wie den Mini-Mental-Status-Test. Sie haben jedoch nur eine bedingte Aussagekraft, wie der Gerontopsychiater Dirk Wolter in einer Veröffentlichung zum Thema kritisiert. Ein Fahrsimulator könnte weitere Hinweise auf die Fahrfähigkeit des Betroffenen geben - letztlich müssten aber alle Bausteine zusammengefügt werden, um eine Einschätzung abzugeben.

Versicherung informieren

Wer die Diagnose Demenz erhält und im Anfangsstadium noch weiter fahren möchte, sollte auf alle Fälle die Auto- und Privathaftpflichtversicherung informieren. Denn möglicherweise hat die Diagnose Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. "Betroffene sollten fragen, ob sich die Versicherungsbedingungen ändern", rät Philipp-Metzen. Denn sonst kann es bei einem möglichen Unfall Probleme geben.

Schwierig wird es, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist und Betroffene nicht einsehen, dass sie nicht mehr fahren können. "Am Anfang ist diese Einsicht oft noch gegeben", sagt Philipp-Metzen. Aber je mehr die Demenz fortschreitet, desto weniger verstehen Erkrankte das. Die Expertin empfiehlt Angehörigen, das Auto dann außer Sichtweite zu parken, damit das Gespräch erst gar nicht auf das Fahrzeug gelenkt wird.

Ausreden helfen den Angehörigen

Statt immer wieder mit dem Betroffenen zu diskutieren, können Angehörige sich auch kleine Ausreden wie "Das Auto ist kaputt" oder "Der Schlüssel ist weg" ausdenken. Schließlich soll das Auto nicht ständig Konfliktthema sein - und solche Ausreden akzeptieren Betroffene oft leichter. "Denn das sind äußere Umstände, für die sie selbst ja gar nichts können", erklärt Philipp-Metzen.

Verursacht ein Erkrankter einen Autounfall, kann er aufgrund seiner Erkrankung in der Regel nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass eine Person, die "im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt" für den Schaden nicht verantwortlich ist. Im Nachhinein ist natürlich schwer festzustellen, ob der Erkrankte während des Unfalls einen lichten Augenblick hatte oder nicht. "Das müssen dann Gutachter einschätzen, in der Regel ist das aber schwierig", sagt Philipp-Metzen.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, können Angehörige das Auto auch in einen fahruntüchtigen Zustand versetzen und zum Beispiel die Batterie abklemmen. "Es ist einfach wichtig, eine Selbst- und Fremdgefährdung auszuschließen."

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort