Fragen und Antworten Überwachung auf der Straße - Was Dashcams bringen

Berlin/München · Dashcams hängen an den Windschutzscheiben vieler Autos und zeichnen alles auf, was es während der Autofahrt zu sehen gibt. Doch können die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden, wenn es kracht? Und dürfen Autofahrer überhaupt alles filmen? Fragen und Antworten zum Themenkomplex.

Dashcams hängen an der Windschutzscheibe des Autos.

Dashcams hängen an der Windschutzscheibe des Autos.

Foto: dpa, sja

Seit vor gut zwei Jahren die Bilder vom Meteoriteneinschlag im russischen Tscheljabinsk um die Welt gingen, sind Dashcams auch in Deutschland bekannt. Russische Autofahrer nahmen das Spektakel damals zufällig auf, weil sie eine Überwachungskamera fürs Auto an der Windschutzscheibe montiert hatten und so alles festhielten, was sich vor dem Wagen abspielte. Und als im Februar ein Flugzeug in Taiwans Hauptstadt Taipeh abstürzte, waren es wieder die kleinen Kameras, die das Unglück aufzeichneten. Auf Videoplattformen wie Youtube sind solche Dashcam-Videos die Renner.

Sie haben aber auch einen praktischen Zweck: Vor allem in Russland setzen viele auf die Aufzeichnungen, um sich gegen Verkehrsrowdys zu wappnen. Doch wie sieht das in Deutschland aus?

Was versteht man unter einer Dashcam?

Dashcams sind kleine digitale Videokameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe von Autos oder an Motorrädern angebracht werden und in Fahrtrichtung das Geschehen aufzeichnen. Der Name stammt vom englischen Wort "Dashboard" für Armaturenbrett, wo die Geräte meist festgeklemmt sind. Die Videos landen auf einer Speicherkarte und sind an jedem Computer mit Kartenleser abrufbar. Ein Akku oder ein Kabel am Zigarettenanzünder versorgt die Kamera mit Strom. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, sagt Timm Hoffmann vom IT-Branchenverband Bitkom. Zu kaufen gibt es sie bereits ab rund 40 Euro.

Im Unterschied zu anderen Videokameras werden die Aufnahmen automatisch mit neuen Daten überschrieben, sobald das Speicherlimit erreicht ist. Allerdings wird dieser Vorgang bei starkem Bremsen oder einem Unfall blockiert, um die Aufnahme zu sichern. Besonders gut ausgestattete Modelle verfügen über eine zweite Kamera, die in den Innenraum des Autos gerichtet ist. Sie nimmt auch Ton auf und hat einen GPS-Empfänger, mit dem sich jedes aufgezeichnete Ereignis einer geografischen Position zuordnen lässt.

Wofür sind diese Kameras gedacht?

Fahrer können Dashcams nutzen, um das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug zu dokumentieren, erklärt Hoffmann. Unfälle oder ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer lassen sich so aufzeichnen. Einige Dashcam-Modelle haben laut dem Experten auch Funktionen wie Spurhalteassistent, Abstandswarner und Verkehrszeichenerkennung.

Sind die Aufzeichnungen als Beweismittel bei Unfällen zulässig?

"Die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist sehr strittig", sagt Jost Henning Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC. Es ist zum einen wichtig, unter welchen Umständen die Aufnahmen angefertigt wurden. Denn davon hängt ab, ob die Aufnahmen überhaupt zulässig sind. Wer die ganze Zeit während der Fahrt filmt, verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte Dritter.

Dem gegenüber steht, dass jemand etwa an einer gefährlichen Stelle oder bei Nebel die Kamera eingeschaltet hat, um einen möglichen Unfall festzuhalten. "Das Interesse der Aufnahme ist zentral. Ob eine Aufnahme jedoch zulässig ist oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Und selbst wenn eine Aufnahme als unzulässig eingeschätzt wird, kann sie im Zweifel dennoch vor Gericht als Beweismittel verwendet werden - zum Beispiel, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einen Unfall aufzuklären.

Können sich Dashcam-Nutzer Probleme einhandeln?

"Ja", sagt Mielchen. "Man kann sich selbst belasten." Entdeckt die Polizei nach einem Unfall im Auto eine Dashcam, kann sie die Kamera beschlagnahmen. Und wenn die Aufnahme den Besitzer belastet, kann er nicht ohne weiteres auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts beharren. "Schließlich hat er ja selbst gefilmt", erklärt Mielchen.
Sie rät generell vom Einsatz einer solchen Kamera ab.

Wann ist der Einsatz einer Dashcam unbedenklich?

"Es spricht nichts dagegen, solche Aufnahmen für den familiären oder persönlichen Gebrauch zu machen", sagt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Er vergleicht die Aufnahmen mit Urlaubsvideos, die viele Touristen machen und sich zu Hause anschauen. "Auch darauf sind ja andere Personen zu erkennen." Wenn Autofahrer also Landschaften oder spannende Strecken mit der Kamera festhalten möchten, sei das erst mal nicht problematisch. "Dann spielt es auch keine Rolle, dass auf den Videos etwa Kennzeichen anderer Autos zu erkennen sind."

Kärger vom ADAC bewertet die Lage etwas anders. Er sieht selbst das Aufzeichnen ohne die Absicht einer Veröffentlichung kritisch: "Es gibt keine gefestigte Rechtslage. Es lässt sich nicht pauschal sagen, wann derartige Aufnahmen unbedenklich sind." Sicher ist, dass die Aufnahmen nicht ins Netz gestellt werden sollten. "Wenn Autofahrer die Videos auf Plattformen wie Twitter oder Youtube hochladen, wird es problematisch", erklärt Krämer. Dann werden sie nicht länger nur für den privaten Gebrauch genutzt, sondern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. "Hier wird das Persönlichkeitsrecht verletzt, Abmahnungen sind möglich."

(dpa)
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