Urteil Wenn Taxifahrer mit Vorsatz trinken

Celle · Für betrunkene Taxifahrer gelten zwar keine anderen Gesetze, aber sie werden in der Regel härter bestraft, als andere Autofahrer. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Celle und bestätigte in einem Beschluss (Az.: 32 SS 169/13) ein vorangehendes Amtsgerichts-Urteil.

 Wenn Taxifahrer trotz Fahrbereitschaft Alkohol trinken, werden sie noch härter bestraft als normale Verkehrsteilnehmer.

Wenn Taxifahrer trotz Fahrbereitschaft Alkohol trinken, werden sie noch härter bestraft als normale Verkehrsteilnehmer.

Foto: Endermann, Andreas

In dem verhandelten Fall hatte ein Taxifahrer trotz Fahrbereitschaft so viel Alkohol getrunken, dass er eine Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille hatte. Er wurde daraufhin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und nicht bloß wegen Fahrlässigkeit verurteilt.

Als Berufskraftfahrer wisse der Taxifahrer, dass es besonders gefährlich sei, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, befanden die Richter. Deshalb müsse man in der Regel von Vorsatz ausgehen.

(dpa)
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