Finanzgericht Koffer als Werbungskosten absetzen

Kassel/Berlin (RPO). Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Allerdings muss derjenige nachweisen können, dass er das Gepäck ausschließlich dienstlich nutzt.

Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen in Kassel hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: 13 K 2035/06). In dem Fall hatte eine Führungskraft einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geklagt.

Der Mann legte im betreffenden Jahr mehr als eine Million Flugmeilen zurück. Er forderte, dass das Finanzamt Ausgaben für zwei hochwertige Koffer in Höhe von 1056 Euro im Einkommensteuerbescheid anerkennt. Das Gericht folgte seiner Begründung, nach der er einen großen Bedarf und Verschleiß an Koffern habe. Denn der Mann legte dar, dass die beiden Koffer ausschließlich dienstlich genutzt würden - insgesamt habe er neun Koffer. Die Richter befanden, dass die Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen seien.

(tmn)
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