13 C 77/97 Vermieter darf nicht jederzeit Wohnung des Mieters betreten

Auch wenn ein Vermieter sich vertraglich ein "Inspektionsrecht" vom Mieter einräumen lässt, darf er nur dann die Wohnung betreten, wenn er einen "wichtigen Grund" hat (beispielsweise um Messgeräte abzulesen oder Mängel zu beheben).

Dies entschied das Amtsgericht Ibbenbüren (13 C 77/97).</p>

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