13 C 663/94 Wäschetrocknen auf Balkonen ist zulässig
Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, auf dem Balkon Wäsche aufzuhängen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag steht, dass in der Wohnung keine Wäsche getrocknet werden darf, denn der Balkon gehört nicht zum Innenraum der Wohnung (Amtsgericht Brühl, Az.: 21 C 256/00). Selbst wenn die Hausordnung das Wäschetrocknen auf dem Balkon aus ästhetischen Gründen ausdrücklich verbietet, dürfen zumindest kleinere Wäschestücke dort aufgehängt werden (Amtsgericht Euskirchen, Az.: 13 C 663/94).
07.07.2006
, 08:02 Uhr