Ungewollt oder defekt? Wann Sie Geschenke umtauschen dürfen - und wann nicht

Berlin · Jedes Jahr zu Weihnachten befinden sich unter dem Baum leider auch jene Geschenke, die irgendwie so gar nicht gefallen. Doch was tun damit? Ein Umtausch ist grundsätzlich möglich, doch ein Recht darauf haben Kunden nicht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Ungewollt oder defekt?: Wann Sie Geschenke umtauschen dürfen - und wann nicht
Foto: Shutterstock.com/ fotohunter

Alle Jahre wieder das gleiche Spiel: Nach dem Weihnachtsfest wird umgetauscht. Für die Rückgabe von Präsenten gibt es viele Gründe. Ob das Geschäft die Ware zurücknimmt, hängt vom Einzelfall ab. Wichtige Fragen zu Umtausch, Reklamation, Gewährleistung und Garantie im Überblick:

Mit dem Präsent daneben gelegen: Kann es umgetauscht werden?

Weil der Handel zufriedene Kunden will, zeigt er sich oft kulant. Aber anders als vielfach angenommen steht Käufern kein Umtauschrecht zu, wenn das Präsent einwandfrei ist. Das heißt: falsche Farbe, falsche Größe sind rechtlich gesehen kein Umtauschargument, wie Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE) erläutert. Ein Tipp: Beim Kauf auf den Zusatz "Umtausch gegen Vorlage des Kassenbons" achten. Das wirkt wie ein Vertrag und nimmt den Händler in die Pflicht, sagt Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale Bremen.

Bekomme ich beim Umtausch mein Geld zurück?

Normalerweise gilt: Ware gegen Ware. Manche Händler erstatten jedoch das Geld oder stellen einen Gutschein aus. Am besten erkundigen sich Verbraucher schon beim Kauf der Weihnachtsgeschenke nach solchen Möglichkeiten. Wirbt ein Händler mit einer "Geld-zurück-Garantie" ist er daran gebunden.

Was ist vom Umtausch ausgeschlossen?

Generell zum Beispiel Dessous, Zahnbrüsten, Bademoden oder Erotikartikel. Hier sprechen hygienische Gründe gegen eine Rückgabe. Außerdem können DVDs und CDs betroffen sein. Häufig tragen "Umtausch ausgeschlossen"-Artikel ein Siegel. Das muss bei online georderten Produkten deutlich sichtbar auf der Ware kleben. "Wird das Siegel zerstört, erlischt das Widerrufsrecht", sagt Hertel.

Welche Besonderheiten gelten im Internet?

Für Online- und Haustürgeschäfte gilt ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Sachen, die bei professionellen Anbietern erstanden wurden, retour geschickt werden.
Dazu widerruft der Kunde den Kauf. Dem Gesetz nach zahlt der Käufer die Rücksendung. Häufig übernehmen Online-Shops aber die Kosten.

Welche Kunden-Rechte gelten im grenzüberschreitenden Internethandel?

Das Widerrufsrecht von 14 Tagen greift innerhalb der EU. Gerechnet wird vom Tag des Erhalts an, wie André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erläutert. Die Zeit kann bei Geschenken eng werden. Deshalb bietet sich das Internet eher für Last-Minute-Ideen an. Verschmähte Präsente sollte der Käufer zurückgeben. In der Praxis akzeptieren die Online-Shops aber auch Retouren von Beschenkten. Wer im Inland oder im EU-Ausland getätigte Online-Käufe rückgängig machen will, muss laut EU-Vorschrift den Händler kontaktieren. Schulze-Wethmar zufolge genügt eine Mail.

Was tun, wenn ein Geschenk kaputtgeht?

Oma hatte sie sich so schön vorgestellt, die strahlenden Augen ihres Enkels beim Anblick des Tablets unterm Tannenbaum. Dann blieb das Display aber dunkel. Das Präsent war ein Fall für die Reklamation: Fehlerhafte Ware gehört umgehend zurück ins Geschäft, das sie ersetzen oder reparieren muss. Darauf haben Kunden - im Unterschied zum freiwilligen Umtausch - einen gesetzlich verankerten Gewährleistungsanspruch. Der greift EU-weit maximal zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein, sofern es im Kaufvertrag steht. Tritt der Schaden in den ersten sechs Monaten auf, nimmt das Gesetz zugunsten des Verbrauchers an, dass der reklamierte Artikel von vornherein eine Macke hatte. Nach der Sechsmonatsfrist muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Worauf kommt es bei der Gewährleistung an?

Zuständig für die Reklamation und damit für die Gewährleistung ist das Geschäft, in dem der beanstandete Artikel gekauft wurde. Nicht der Hersteller. Der Kunde kann zwischen Reparatur und neuer Ware wählen. Neues darf der Händler nur verweigern, wenn ihm daraus ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Aufwand entstünde.

Mit dem Einverständnis des Kunden hat der Laden zwei Versuche der Nacherfüllung. Danach kann der unzufriedene Verbraucher die Rückabwicklung des Geschenkkaufs verlangen. Das gilt auch, wenn drei Mängel oder mehr den Spaß verderben. "Vertrauensverlust in Laden oder Ware", sagt Lovis Wambach.

Was kosten Reklamation und Gewährleistung?

Das Geschäft darf dem Kunden für die Leistungen nichts abknöpfen. Weder für Anfahrt, noch Transport zum Hersteller oder zur Reparaturwerkstatt, noch die Reparatur an sich oder Arbeitskosten. Das ist gesetzlich geregelt (§ 439 BGB).

Wann greift die Garantie?

Viele Hersteller und Händler geben eine freiwillige Garantie auf ihre Produkte ab. Sie darf gesetzliche Regelungen, etwa zur Gewährleistungspflicht, nicht beeinträchtigen. Je nach Formulierung bringt die Garantie Vorteile: Steht ein Hersteller drei Jahre ohne Einschränkungen für sein Produkt gerade, bekommt der Kunde automatisch drei Jahre gesetzlich verankerte Gewährleistung. Als zusätzlich Plus entfällt die Beweislastumkehr nach sechs Monaten.

(dpa)
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