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Düsseldorf Peinliche Panne beim Wahlprogramm der Grünen

Düsseldorf · Ein Passus fordert Straffreiheit für Sitzblockaden und bei Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Er muss gestrichen werden.

NRW-Landtagswahl 2017: Peinliche Panne beim Wahlprogramm der Grünen
Foto: dpa, rwe sab

Der offizielle Vorschlag des grünen Landesvorstandes für das neue Wahlprogramm hat keine Woche gehalten. Einen Passus, in dem Straffreiheit für Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden gefordert wird, will der Landesvorstand nun schon wieder streichen: "Das ist ärgerlich, wird aber auf dem Parteitag im Dezember, der das Wahlprogramm endgültig beschließt, korrigiert. Der Landesvorstand hat dazu bereits einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht", sagte NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann.

NRW-Landtagswahl 2017: Peinliche Panne beim Wahlprogramm der Grünen
Foto: Zörner

Auf Seite 149 sieht der vom Landesvorstand verabschiedete Programmentwurf vor, dass die strafbaren Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an verbotenen Sitzblockaden künftig nur noch Ordnungswidrigkeiten sind: "Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen beispielsweise einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden", heißt es in dem Entwurf.

Das Vermummungsverbot untersagt Demonstranten, ihr Gesicht zu verdecken und sich ihrer Identifizierbarkeit zu entziehen. Verstöße können mit Gefängnis bestraft werden. Es gilt als Schutz vor gewaltbereiten Demonstranten. Sitzblockade-Demonstranten versuchen zum Beispiel, Atomtransporte zu verhindern oder andere an der Ausübung von deren Demonstrationsrecht zu hindern. Sie können strafrechtlich als Nötigung geahndet werden.

In beiden Fällen hätten die Grünen mit massivem Widerstand zu rechnen. Nicht zuletzt aus den Reihen der Polizei: Sitzblockade-Demonstranten binden massiv Personal, vermummte Krawallmacher sind sogar eine ernsthafte Gefahr für die Polizei: Immer wieder werden Beamte bei Demonstrationen verletzt, weil sie von vermummten Demonstranten mit Steinen oder gar Molotow-Cocktails beworfen werden. Außerdem ist juristisch umstritten, ob die Forderungen nicht sogar gegen die Verfassung verstoßen. Insider berichten, die Grüne Jugend habe die Forderungen im Programmentwurf platziert. Dort sei er vom Landesvorstand schlicht nicht bemerkt worden. Erst nach der offiziellen Vorstellung des Entwurfs am vergangenen Dienstag habe man die Passage bemerkt und sofort als unhaltbar eingestuft. Entsprechende Änderungen seien nun mit der Grünen Jugend abgestimmt.

(tor)
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