Nach Kritik an "Luxus-Pensionen" NRW-Minister sollen erst ab 67 volle Ruhegelder bekommen

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälischen Landesminister haben eine umfassende Reform ihrer als "Luxus-Pensionen" kritisierten Altersbezüge beschlossen. Das Kabinett billigte am Dienstag einen Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird.

Hannelore Kraft stellt ihre neuen Minister vor
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NRW: Das sind die neuen Minister von Hannelore Kraft

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Minister in Nordrhein-Westfalen sollen demzufolge nicht mehr mit 60 Jahren bei voller Pensionshöhe in den Ruhestand wechseln können, sondern erst ab 67 Jahren. Ab dem 60. Lebensjahr ist die Versorgung dem Reformplan zufolge nur noch mit Abschlägen zu haben. Zudem sinkt die Pensionshöhe bei einer Amtszeit von fünf bis acht Jahren. Danach liegt sie aber darüber.

Dafür sollen Minister künftig bereits nach zwei Jahren im Amt einen Pensionsanspruch erhalten. Bislang sind dazu fünf Jahre notwendig. "Wir wollen mehr Gerechtigkeit walten lassen", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Dienstag und wies auch die geänderten Ruhestandsbezüge für Beamte und Arbeitnehmer hin. Die durchschnittliche Amtsdauer eines Ministers in Nordrhein-Westfalen sei von sieben auf fünf Jahre gesunken.

Bei zwei Jahren im Ministeramt wird dem Entwurf zufolge ein Pensionsanspruch von 1406 Euro im Monat fällig. Nach fünf Jahren sind es 3515 Euro - 894 Euro weniger als nach der alten Regelung und bei bis zu sieben Jahre späterer Auszahlung.

Nach zehn Jahren als Landesminister wird ab dem 67. Lebensjahr eine Pension von 7030 Euro ausgezahlt, bislang waren es 6173 Euro.

Außerdem sollen Minister nicht mehr in jedem Fall nahtlos in die Wirtschaft wechseln dürfen. Eine Minister-Ehrenkommission kann ihnen dem Gesetzentwurf zufolge eine Zwangspause von bis zu einem Jahr auferlegen. Mit der Neuregelung folge man einem wissenschaftlichen Gutachten von Prof. Amadeus Wolff (Uni Bayreuth).

Der Bund der Steuerzahler hatte den Vorstoß der Landesregierung, die Ministerversorgung neu zu regeln, begrüßt. Die bisherige Regelung sei "überaus luxuriös".

Für die derzeitigen Minister ist das Gesetz, wenn es verabschiedet wird, noch nicht rückwirkend bindend. Sie haben die Wahl zwischen alter und neuer Regelung.

(lnw)
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