Prozess um Duisburger Loveparade Gericht weist Antrag der Verteidigung zurück

Düsseldorf · Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe in Duisburg hat das Landgericht Duisburg eine Besetzungsrüge zurückgewiesen. Nach Ansicht der Verteidiger findet der Prozess vor der falschen Strafkammer statt.

 Außenstelle des Landgerichts Duisburg im Congress Center Düsseldorf.

Außenstelle des Landgerichts Duisburg im Congress Center Düsseldorf.

Foto: dpa, fg jai

Die Verteidiger der zehn Angeklagten kritisierten die Entscheidung sofort in einer Gegenerklärung. Jeder der Angeklagten habe das Recht, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts zu rügen, erklärten sie am Mittwoch in Düsseldorf. Schon im Dezember hatte das Gericht eine erste Besetzungsrüge abgewiesen. Daraufhin stellte ein Verteidiger umgehend eine neue.

Nach Ansicht der Verteidiger findet der Prozess vor der falschen Strafkammer statt. Das Oberlandesgericht hätte den Fall seinerzeit nicht an eine andere Kammer übertragen dürfen. Damit sei das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt worden.

Mit der Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen war weiterhin nicht zu rechnen. Das Gericht muss zunächst noch über zahlreiche weitere Anträge zur Aussetzung oder Einstellung des Loveparade-Verfahrens entscheiden.

Duisburg: Gedenkenveranstaltung zum siebten Jahrestag des Loveparade-Unglücks
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Loveparade-Unglück: Gedenken zum siebten Jahrestag

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Foto: dpa, rwe

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version hatten wir in der Überschrift geschrieben, dass eine Klage zurückgewiesen worden sei. Tatsächlich handelt es sich um eine Besetzungsrüge und einen Antrag der Verteidigung. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

(oko)
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