Düsseldorf Angehörige wollen "Kantholz-Fall" vor Verfassungsgericht bringen

Düsseldorf · Der Opfer-Anwalt im so genannten Kantholz-Fall verliert allmählich die Geduld. Notfalls per Verfassungsbeschwerde will Nebenkläger-Anwalt Wolfgang Steffen das Landgericht Düsseldorf dazu zwingen, zwei Jahre nach dem Tod eines 44-Jährigen an der Haltestelle "An der Piwipp" den Totschlagsprozess gegen einen nun 19-Jährigen zu beginnen.

Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen
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Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen

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Foto: Bretz, Andreas

Mit einem Kantholz hatte der junge Mann im Oktober 2013 den 44-Jährigen tödlich verletzt. Anwalt Steffen, der die Tochter des Opfers, Nebenklägerin in dem Strafprozess, vertritt, drängt seit Monaten darauf, dass der Fall vor Gericht kommt.

Rückblende: Drei Jugendliche waren in einer Rheinbahn mit dem 44-Jährigen in Streit geraten, der sich über ihre laute Musik geärgert hatte. Einer der Jugendlichen nahm beim Aussteigen ein Kantholz mit, das er in der Bahn gefunden habe.

Auch der Streit-Gegner verließ die Bahn, soll die Jugendlichen dann angegriffen haben, einer der damals 17-Jährigen holte mit dem Kantholz aus, traf den 44-Jährigen tödlich. Der Jugendliche berief sich wie seine Freunde auf Notwehr. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Opfer-Anwalt Steffen erwirkte aber per Gerichtsbeschluss doch eine Anklage gegen den Jugendlichen. Dass nun aber das Landgericht zwei Jahre nach der Tat immer noch keinen Prozesstermin frei hat, könne "nicht hingenommen" werden, so Anwalt Steffen.

Das Gericht erklärte,, dass jene Fälle bevorzugt und beschleunigt behandelt werden müssen, bei denen Angeklagte in Haft sitzen. Das ist beim "Kantholz-Fall" nicht so. Auf RP-Anfrage ergänzte die Kammer am Dienstag, dass nun ein Schwurgerichtsprozess anstehe, dann ein Verfahren um schweren Raub. Also könne derzeit nicht bestimmt werden, wann der "Kantholz-Fall" verhandelt wird. Nebenkläger-Anwalt Steffen will nicht mehr warten. Unter Hinweis darauf, dass es hier ja um ein Tötungsdelikt gehe, fordert er, das Landgericht müsse eine zusätzliche Strafkammer einrichten. Sonst will er für die Tochter des Opfers vors Bundesverfassungsgericht ziehen und dort den Prozessbeginn erzwingen.

(RP)
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