IDR-Skandal in Düsseldorf Bestechungsanklage gegen früheren städtischen Manager soll fallen

Düsseldorf · Mit Wein oder Champagner könnte sich der ehemalige IDR-Chef Pröpper nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vorteile verschafft haben. Das Gericht hält die Vorwürfe jedoch für "nicht haltbar".

 Die Anklage wegen Vorteilsgewährung gegen den ehemaligen Chef der städtischen Düsseldorfer Immobiliengesellschaft IDR, Heinrich Pröpper, wird möglicherweise fallengelassen.

Die Anklage wegen Vorteilsgewährung gegen den ehemaligen Chef der städtischen Düsseldorfer Immobiliengesellschaft IDR, Heinrich Pröpper, wird möglicherweise fallengelassen.

Foto: Esser, Paul

Die Anklage wegen Vorteilsgewährung gegen den ehemaligen Chef der städtischen Düsseldorfer Immobiliengesellschaft IDR, Heinrich Pröpper, wird möglicherweise fallengelassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem 60-seitigen Vermerk an die Parteien deutlich gemacht. Der Vorwurf der Vorteilsgewährung wegen unzulässiger Geschenke sei "nicht haltbar", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die Richter wollen deshalb mit der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten sprechen. Ein Termin stehe noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft wirft Pröpper vor, er habe von 2007 bis 2010 in insgesamt 95 Fällen städtische Amtsträger, Bedienstete und Politiker zu Weihnachten und Geburtstagen mit Wein oder Champagner unzulässig beschenkt. Der Gesamtwert habe sich auf 16 500 Euro belaufen, die Absicht sei "Klimapflege" gewesen, lautet der Vorwurf. Das sei Vorteilsgewährung gewesen.

Das sieht die zuständige 20. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts anders. Da die IDR (Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz) ohnehin eine 100-prozentige Tochter der Stadt sei, habe sich Ex-Chef Pröpper das Wohlwollen der Stadt kaum erkaufen müssen, sagte der Gerichtssprecher zur Begründung.

Von der ursprünglichen Anklage gegen Pröppers bleibt nach einer ersten Einschätzung des Gerichts nur noch ein Fall besonders schwerer Untreue vorwerfbar. Das betrifft einen Beratervertrag für den Ex-CDU-Ratsherrn und IDR-Aufsichtsrat Harald Wachter. Der sollte die IDR bei der Unternehmensanalyse unterstützen. Wachter reichte im Jahr 2007 Rechnungen in einer Gesamthöhe von 71 400 Euro ein. Laut Anklage hat Pröpper die Zahlung angewiesen haben, obwohl er wusste, dass Wachter nicht die entsprechenden Leistungen erbracht habe.

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Der Unternehmensberater Wachter trat Ende April vier Wochen vor der Kommunalwahl als Düsseldorfer Ratsherr zurück. Die Ermittlungen gegen ihn wurden gegen die Zahlung von 10.000 Euro eingestellt, ebenso die Verfahren gegen die Beschenkten. Die meisten bezahlten eine Geldauflage, unter ihnen auch der noch amtierende Oberbürgermeister Dirk Elbers.

(lnw)
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