Düsseldorf Brandstifter aus Frust müssen jetzt vor Gericht

Düsseldorf · Zwei Männern aus Krefeld will das Amtsgericht heute einen Prozess machen wegen Brandstiftung. Die Anklage wirft den 24 und 25 Jahre alten Tatverdächtigen vor, in einer Julinacht 2012 grundlos einen geparkten Mercedes-Geländewagen vor einer Garage an der Vennhauser Allee angezündet zu haben. Als Motiv heißt es, die Täter hätten die Motorhaube des Autos gewaltsam aufgebrochen, "um ihre Aggressionen abzubauen". Der Sachschaden durch das Feuer betrug mehrere 10 000 Euro.

Offenbar willkürlich haben die Täter damals gegen 3.50 Uhr nach irgendeinem Objekt für eine Brandstiftung an der Vennhauser Allee gesucht. Bei einem Geländewagen, der vor einer Garage geparkt war, brachen sie mit einer Brechstange dann die Motorhaube auf, schütteten laut Anklage Benzin aus einem Sturmfeuerzeug über den Motor und setzten das Fahrzeug damit anschließend in Brand. Die Flammen griffen schnell auch auf ein daneben geparktes Fahrzeug derselben Familie über, eine Mercedes-A-Klasse. Auch dieses Auto wurde durch Hitzeentwicklung erheblich beschädigt, ebenso die Garage, vor der beide Autos standen.

Als die Feuerwehr eintraf, quollen bereits dicke Rauchschwaden auch aus der verschlossenen Garage. Das Tor musste gewaltsam aufgebrochen werden. In dem Autoabstellraum fanden Feuerwehrleute dann bis zur Decke aufgestapelte Möbel, Hausrat und Winterreifen, die durch die enorme Hitzeentwicklung vor dem Garagentor ebenfalls in Brand geraten waren. Nachdem die beiden Autos gelöscht werden konnten, suchte die Feuerwehr damals mit speziellen Wärmebildkameras nach weiteren Glutnestern, die sich hinter dem Garagentor in den dort aufgestapelten Gegenständen gebildet hatten. Nach anderthalb Stunden konnte die Wehr Entwarnung geben, hatte alle Feuer gelöscht. Das Strafgesetzbuch (§ 306) wertet Brandstiftung als Verbrechen, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist. Die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Haft.

(wuk)
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