Düsseldorf Das sind die lukrativsten Blitzer Düsseldorfs

Düsseldorf · Zehn Starenkästen hat das Amt für Verkehrsmanagement installiert. Wo sie stehen dürfen, regelt das Gesetz. Die Standorte werden jährlich überprüft.

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Foto: Stadt Düsseldorf | Grafik: Zörner

Demnächst wird die Unfallkommission, in der neben der Stadt auch Polizei, Verkehrswacht und Rheinbahn vertreten sind, die Standorte der Starenkästen in der Stadt genauer unter die Lupe nehmen. Die dürfen nämlich nicht einfach irgendwo aufgestellt werden, sondern nur an ausgewiesenen Gefahrenstellen. Das heißt: Wo oft durch zu schnelles Fahren Unfälle verursacht werden, ist ein Blitzer berechtigt, ebenso vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen, wo man Unfälle von vornherein vermeiden will. Auf der Fleher Brücke ist der Blitzer im September wegen der Gefahrenstelle Baustelle in Betrieb gegangen.

Auch Tunnel gelten per Definition als Gefahrenstelle. Das rechtfertigt die am häufigsten ausgelösten städtischen Blitzer im Rheinufertunnel, wo im vergangenen Jahr ein Autofahrer mit Tempo 155 (bei erlaubten 70) gemessen wurde. Installiert worden war der Blitzer 2009, nachdem ein Sportwagenfahrer mit 182 Kilometern pro Stunde bei einer Polizeikontrolle gemessen worden und geflüchtet war. Die meisten der über 78.000 Überschreitungen sind nach einer Untersuchung des ADAC allerdings bei weitem nicht so drastisch. Trotzdem belegt die Häufigkeit, dass der Tunnelblitzer seinen Zweck noch lange nicht erfüllt hat.

Vor einigen Jahren hat die Stadt acht Starenkästen - etwa an der Fischerstraße - abgebaut, weil dort die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. Bei der jährlichen Überprüfung kommen aber auch mögliche neue Blitzer-Standorte ins Gespräch.

Wo gehört unbedingt ein Starenkasten hin? Schreiben Sie an duesseldorf@rheinische-post.de oder bei Facebook an RP Düsseldorf.

(RP)
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