Düsseldorf Mutter soll kleinem Jungen Bier eingeflößt haben

Düsseldorf · Ihrem zweijährigen Sohn in aller Öffentlichkeit aus einer Bierflasche Alkohol einzuflößen, kostet eine 23-Jährige jetzt 530 Euro Bußgeld. So entschied gestern das Amtsgericht. An einem Oktobersamstag 2016 hatte die Frau aus der Mongolei mit Wohnsitz in Oberbilk ihrem Sprössling auf einer Parkbank eine Bierflasche an den Mund gesetzt. Wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz mit der Geldbuße belegt, erhob die 23-Jährige dagegen zwar Protest.

Doch als eine Richterin den Vorwurf gestern prüfen wollte, hat die junge Mutter den Prozesstermin sausenlassen. Da sie trotz Vorladung nicht zum Gericht kam, wurde ihr Einspruch verworfen, die Geldbuße fällig. Bußen bis zu 50.000 Euro können verhängt werden, sobald Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu alkoholischen Getränken ermöglicht wird. Dass eine Mutter ihr Kleinkind jedoch gezielt mit Bier zu stillen versucht, hatten bislang auch erfahrene Amtsrichter noch nicht zu verhandeln.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen die Mutter erst durch eine Passantin (35), die als Erzieherin arbeitet. Sie hatte zufällig beobachtet, wie die 23-Jährige mittags ihrem Kleinkind die Bierflasche in den Mund schob. Der Polizei sagte die Mutter später, sie habe ihrem Kind keineswegs Bier eingeflößt, die Flasche sei doch verschlossen gewesen. Ob sie ihrem Zweijährigen aber wirklich eine Flasche samt Kronkorken in den Mund gesteckt hatte, wird wohl nicht mehr zu aufklären sein.

Ein Vertreter der Ordnungsbehörde, die den Bußgeldbescheid gegen die 23-Jährige erwirkt hatte, gab gestern an, in solchen Fällen werde automatisch das Jugendamt informiert. Ob auch dort Maßnahmen gegen die junge Mutter eingeleitet wurden, geht aus der Gerichtsakte jedoch nicht hervor.

(wuk)
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