Streit um Beleuchtung geklärt Riesenrad darf nachts wieder leuchten

Düsseldorf · Nachdem in den vergangenen Tagen aus Rücksicht auf Anwohner die Beleuchtung des Riesenrads in der Düsseldorfer Altstadt nachts abgeschaltet wurde, gibt es nun ein Ergebnis der Lichtmessung. Das Riesenrad darf nachts wieder leuchten. Laut Stadt liegt der Lichtwert der Messung deutlich unter dem Richtwert.

Riesenrad Düsseldorf: Es darf nachts wieder leuchten
Foto: Hans-Jürgen Bauer

Beim Ordnungsamt war eine Beschwerde wegen der Beleuchtung des Riesenrads am Burgplatz eingegangen. Ein Ehepaar, das im Umfeld des Riesenrades wohnt, hatte sich beschwert, weil es wegen der Helligkeit in seiner Wohnung nicht einschlafen konnte. Riesenrad-Betreiber Oscar Bruch hatte daraufhin zusagt, die Beleuchtung täglich in der Zeit von 22 bis zum Morgen komplett abzuschalten - bis das Ergebnis einer Lichtmessung vorläge.

Am Donnerstagabend wurde die Messung vom Umweltamt durchgeführt. Dafür wurde an verschiedenen Stellen in der betroffenen Wohnung zunächst die Grundlichtbelastung gemessen und danach die Aufhellung, wenn das Riesenrad beleuchtet ist. "Aus dem Messwerten ergibt sich für das Ordnungs- wie das Umweltdezernat keine immissionsschutzrechtliche Grundlage, die Beleuchtung des Riesenrades am Burgplatz zu reglementieren", teilte die Stadt am Freitagnachmittag mit.

"Das Riesenrad, das schon zum Wahrzeichen geworden ist, kann nun auch nachts wieder in vollem Glanz erstrahlen. Ich bin sicher, ich bin nicht der einzige Düsseldorfer, der sich darüber sehr freut", erklärte dazu Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Selbst bei voller Beleuchtung des Riesenrades (Bodenbeleuchtung, beidseitige Beleuchtung des Riesenradrings und Beleuchtung der Gondeln) wurden Lichtstärken zwischen 0,4 und 0,46 Lux in der relevanten Fensterebene der betroffenen Wohnung festgestellt, 1 Lux sei zulässig.

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