Himmelgeist Stadt: Jäger nehmen in erheblichem Maße Rücksicht

Himmelgeist · Das Ordnungsamt nimmt auf SPD-Anfrage ausführlich Stellung zur Jagd-Situation im Rheinbogen.

Diese Stellungnahme der beim Ordnungsamt angesiedelten Unteren Jagdbehörde wird in den Stadtteilen Himmelgeist und Itter wohl kaum für viel Freude sorgen. Anwohner aus den Wohngebieten der beiden Stadtteile hatten sich in der Vergangenheit immer wieder über die Jagdausübung im Himmelgeister Rheinbogen beschwert, vor allem darüber, dass sowohl am späteren Abend als auch am früheren Morgen geschossen werde. Um Schwarz auf Weiß zu haben, was die Jäger dürfen und was nicht, hatte die SPD für die jüngste Sitzung in der Bezirksvertretung 9 eine Anfrage gestellt.

Ausführlich hat die Verwaltung Stellung bezogen: Anhaltspunkte für Belästigungen, die am Maßstab von Landes- und Bundesgesetzgeber erheblich seien, hätten sich bislang nicht ergeben, heißt es in der Antwort. Die mit der Jagdausübung verbundenen Geräusche seien von den Bewohnern angrenzender Baugebiete nach ständiger Rechtssprechung als ortsüblich hinzunehmen. In zeitlicher Hinsicht müsse sich die Jagdausübung naturgemäß an den Gewohnheiten der bejagten Tiere orientieren. Die einzuhaltende Nachtruhe gilt laut Landesjagdgesetz nur von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang, und selbst diese Beschränkung bezieht sich nicht auf die Jagd auf Raubwild, wie zum Beispiel den nachtaktiven Fuchs.

Anspruch an einen besonderen Schutz vor möglicher Ruhestörung durch die Jagdausübung haben nach der Rechtsprechung nur ganz besonders ruhebedürftige Anlagen, wie etwa Intensivstationen von Krankenhäusern.

In der Stellungnahme verteidigt die Stadt auch die Jäger: Gerade für den Bereich des Himmelgeister Rheinbogens dürfe nicht übersehen werden, dass die Jägerschaft bereits über die gesetzliche Verpflichtung hinaus in erheblichem Umfang auf die Interessen der zahlreichen Erholungssuchenden Rücksicht nehme. Unter anderem verzichte sie unter anderem freiwillig darauf, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie tagsüber der Jagd nachzugehen.

(rö)
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