Wersten Gericht hat Mitleid mit 63-Jähriger

Wersten · Die Frau hatte nach einem Park-Rempler zwei Polizisten beleidigt und getreten.

Ein kleiner Einpark-Rempler und die gravierenden Folgen brachten eine bisher unbescholtene 63-Jährige gestern auf die Anklagebank beim Landgericht. Dort wehrte sich die kaufmännische Angestellte gegen 4200 Euro Strafe, die das Amtsgericht Mitte 2016 gegen sie verhängt hatte - weil die schwerbehinderte Frau als Autofahrerin zwei Polizisten nicht nur beleidigt, einen von ihnen getreten, sondern auch Widerstand geleistet hatte. Die Frau, die seit Jahren auf eine Gehhilfe angewiesen ist, hatte mit ihrem Protest nun Erfolg. Ihre Geldstrafe wurde mehr als halbiert.

Beim Rangieren mit ihrem Kleinwagen hatte die Angeklagte im Oktober 2015 ein geparktes Auto touchiert. Doch das Malheur passierte ihr vor der Polizeiwache Wersten. Statt auszusteigen und sich zu dem Unfall zu bekennen, wollte die 63-Jährige davonfahren. Das hatten zwei Beamte in Zivil, die auf dem Weg zum Dienstantritt waren, beobachtet und stoppten die Frau. Erst stritt die Fahrerin alles ab, dann bezeichnete sie die Beamten (die sich als Polizisten zu erkennen gaben) als "bekloppt und verrückt".

Als die Zeugen darauf bestanden, sie mit auf die Wache zu nehmen, drehte die 63-Jährige richtig auf. Die Beamten bezeichnete sie mit einem unflätigen Schimpfwort; als beide sie unter den Armen fassten, trat sie einem der Polizisten noch gegen das Schienbein. Sie habe sich, ließ sie im ersten Prozess wissen, doch nur "wegen der Schmerzen" gegen den Polizeizugriff gewehrt, weil sie "so brutal behandelt" worden sei. Auf Übergriffe der Beamten hatte das Amtsgericht aber keine Hinweise gesehen, die Frau daher verurteilt. Gestern räumte sie ihren Auftritt widerwillig ein, bat aber um eine mildere Bestrafung.

Weil sie seit Jahren massiv krank ist, als schwerbehindert gilt und als psychische Folge auch unter Angstzuständen und einem erhöhten Aggressionspotenzial leidet, senkten die Richter die Strafe auf jetzt 2000 Euro - und setzten die Zahlung zur Bewährung aus. Dafür hatte nicht nur der Verteidiger plädiert, sondern auch der Staatsanwalt.

(wuk)
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