Düsseldorf Wende im Fall Achenbach: Kommt ein Vergleich?

Düsseldorf · Der fast zweijährige Millionen-Streit zwischen Kunstberater und Aldi-Erben könnte demnächst enden.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Zehn Monate nach der Verurteilung des Kunstberaters Helge Achenbach zum Schadenersatz an die Familie des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht, haben die Anwälte beider Parteien Bereitschaft zum Vergleich gezeigt, den das Oberlandesgericht (OLG) angeregt hatte.

Nach Achenbachs Verurteilung zur Zahlung von 19 Millionen Euro, die Albrecht beim Kauf von Kunstwerken und Oldtimern zu viel bezahlte, weil die Rechnungen des Kunstberaters frisiert waren, hatten die Albrecht-Anwälte die Forderung um fünf Millionen erhöht. Dieser Schaden sei erst während des Strafverfahrens entdeckt worden. Bei einer Gesamtforderung von rund 24 Millionen Euro steht nun ein Vergleich über 15 Millionen im Raum, den die Mandanten - die einen sind zurzeit auf Reisen, der andere ist in U-Haft auch nicht kurzfristig verfügbar - bis Mitte April überdenken können. Kommt er nicht zustande, muss der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts doch noch über die Berufung gegen die Verurteilung des Kunstberaters entscheiden.

Die sei nicht unproblematisch, ließ der Senatspräsident verlauten, denn Achenbach war allein verurteilt worden, obwohl mit ihm zwei seiner Firmen verklagt worden waren. Deren Verfahren hatten seinerzeit aber wegen der parallel laufenden Insolvenzverfahren geruht. Die Zulässigkeit des Urteils sei deshalb eine genauere Prüfung wert. Auch inhaltlich gebe es Zweifel: Als das Zivilverfahren begann, hatte Achenbach noch jegliche Schuld von sich gewiesen und beteuert, sämtliche Preisaufschläge mit Berthold Albrecht abgesprochen zu haben. Später hatte er vorm Strafgericht in Essen aber ein Teilgeständnis abgelegt und Reue gezeigt - dazu hatte er im Zivilverfahren keine Gelegenheit mehr. Auch das könnte das Urteil angreifbar machen.

Nun soll aber nach Ansicht der Anwälte zumindest im Schadenersatzstreit Schluss sein - und das nach fast zwei Jahren. So lang in etwa ist her, dass Babette Albrecht die Unregelmäßigkeiten in Achenbachs Abrechnungen entdeckte und mit einer Strafanzeige den ganzen Fall ins Rollen brachte.

Ein Vergleich, sagt Achenbachs Anwalt Urs Breitsprecher, wäre schon damals nötig gewesen. Albrecht-Anwalt Andreas Urban findet ihn zumindest heute "wirtschaftlich vernünftig", denn die bei Achenbach gepfändeten Kunstwerke reichten bei weitem nicht zur Deckung der Forderung. Seine Mandanten hätten aber auch noch Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse der Achenbach-Firmen, die gestern durch die Online-Versteigerung eines Bentley-Oldtimers um 50.600 Euro wuchs. Allerdings scheint die Justiz noch mehr bei Achenbach zu vermuten: Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde mit Hinweis auf die Vermögenslage abgelehnt. Seinen Anwalt muss er also selbst bezahlen. Laut Breitsprecher ist das aber noch nicht passiert.

(RP)
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