Kommentar Woanders ist mehr drin

Düsseldorf · Bis zu fünf Jahre Haft sieht das Gesetz für einfachen Diebstahl vor und es gibt durchaus Richter, die diesen Rahmen nutzen. Drei Jahre für Wiederholungstäter sind in Bayern keine Ausnahme. In Düsseldorf ist das anders - und das wissen die Täter.

Festgenommene zeigen sich oft hocherfreut, dass das Pech sie ausgerechnet hier ereilte. Wenn sie "Auf Wiedersehen" sagen, ist das wörtlich zu verstehen.

Wenn die Täter in Düsseldorf mit Strafen rechnen müssten, wie sie woanders üblich sind, kämen sie nicht so gern hierher. Solange die Justiz nicht mitzieht, bleibt der Kampf gegen Taschendiebe einer gegen Windmühlen. sg

(sg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort