Düsseldorf Zustimmung für Alkoholverbot

Düsseldorf · Im Stadtrat zeichnet sich eine große Koalition für den Vorschlag des Polizeipräsidenten ab, Alkoholkonsum auf den Altstadtstraßen ab 24 Uhr zu verbieten. Schon im Juni könnte eine solche Verfügung testweise beschlossen werden.

Das sagen Kiosk-Betreiber zum Alkoholverbot
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Das sagen Kiosk-Betreiber zum Alkoholverbot

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Im. Rat kam das Thema Alkoholkonsumverbot am Donnerstag nur in kleinen Gesprächsrunden am Rande zur Sprache. Für die Anfrage der FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die, wenn schon ein Verbot, dann lieber eins für Glasflaschen hätte, blieb im Plenum keine Zeit. Doch zeichnet sich eine große Koalition für den Vorschlag des Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg ab: Nach Andreas Hartnigk (CDU) hat auch Gudrun Hock (SPD) Zustimmung für einen Test signalisiert. Am 11. Mai kommt Ordnungsdezernent Werner Leonhardt in die CDU-Fraktion, stellt seine Position dar. Wenn er nicht überzeugende Gegenargumente vorliegt, könnte der Rat schon im Juni eine Verbotsverfügung nach Freiburger Modell beschließen.

Was wird verboten?

Das Trinken von Alkohol auf bestimmten Straßen der Altstadt außerhalb der Gastronomie-Flächen — und zwar in den Wochenendnächten und den Nächten vor Feiertagen, jeweils ab 24 Uhr.

Was ist mit den Terrassen?

Für die ändert sich nichts —um Mitternacht werden sie entsprechend der Straßensatzung geschlossen.

Warum will die Polizei das Verbot?

Die Polizisten können zurzeit nur dann eingreifen, wenn sie konkrete Gefahren sehen — etwa wenn Betrunkene mit Flaschen werfen. Nach jahrelanger Altstadterfahrung wissen die Beamten aber, dass bestimmte Gruppen, die sich früh um 3 Uhr mit Bier- und Wodkaflaschen eindecken, nichts Gutes im Schilde führen. Das allein reicht aber nicht aus, um einzuschreiten. Mit der Verbotsverfügung könnten die Beamten diese Leute auffordern, die Altstadt zu verlassen — oder die Flaschen wegzuwerfen.

Ist so ein Verbot zulässig?

Grundsätzlich ja. Die Stadt hat das Recht, auf ihrem Gebiet eigene Regeln aufzustellen — siehe Straßensatzung. In Freiburg, wo solch ein Verbot voriges Jahr erlassen wurde, wird dagegen geklagt: Es sei ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der friedlichen Mehrheit, heißt der Vorwurf der Gegner.

Wer ist in Düsseldorf dagegen?

Die FDP sieht ebenfalls einen Eingriff in die persönliche Freiheit. Auch die Grünen sind skeptisch, glauben, dass die Trinker mit ihren Flaschen dann in andere Bereiche ausweichen. Und natürlich die Büdchenbesitzer in der Altstadt, die um ihre Umsätze fürchten.

Soll das Verbot für die ganze Altstadt gelten?

Nein. Einen Geltungsbereich würde die Polizei gern mit der Stadt festlegen, hat Bolker Straße, Bolker Stern und den Burgplatz im Visier.

Wer setzt das Verbot durch?

Da es eine städtische Verfügung ist, dürfte sie zwar vom Ordnungs- und Servicedienst umgesetzt werden. Die Polizei bietet aber an, das selbst zu übernehmen. Der OSD ist nicht für derartige Maßnahmen mit gewaltbereiten Betrunkenen ausgebildet.

Wann soll der Test laufen?

Ein halbes bis ein Jahr sollten die Verfügung gelten, bevor ihre Wirkung überprüft werden kann.

(RP)
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