Duisburg Bruder des "Paten von Rheinhausen" verhört

Duisburg · Die gutbürgerliche Umgebung im Südstadtteil Rahm ist nicht unbedingt Schwerpunktgebiet polizeilicher Einsätze, erst recht nicht, wenn sie zu nachtschlafender Zeit und mit einem Sondereinsatzkommando stattfinden. Um so mehr Gesprächsstoff lieferte genau so ein Einsatz gestern Morgen gegen vier Uhr in einem Mehrfamilienhaus an der Salzachstraße. Dass die Einsatzkräfte die Straße absperrten, bekamen wohl die allerwenigsten Anwohner mit. Und auch, dass ein Sondereinsatzkommando in dem Gebäude die Türe zu einer Wohnung gewaltsam öffnete, erfuhren die Anwohner überwiegend viel später erst durch den "Flurfunk".

In dieser Wohnung lebt offenbar der Bruder des ehemaligen "Paten von Rheinhausen", der wegen seiner kriminellen Aktivitäten im vergangenen Jahr vom Gericht verurteilt worden war und inzwischen in die Türkei abgeschoben wurde. Der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft lagen Hinweise vor, dass der Mieter von Rahm aus die Aktivitäten seines Bruders weitergeführt haben könnte. Bei der Durchsuchung erhofften sich die Behörden Hinweise, die diesen Verdacht bestätigen. Der Wohnungsmieter wurde ebenso zur Vernehmung mitgenommen wie die Mieter von drei weiteren Wohnungen in Hochfeld und in der Innenstadt. In allen Fällen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft einem Anfangsverdacht auf Erpressung und Bedrohung nach. Worum es im Einzelnen geht, dazu gab es gestern keine Informationen, weil die Ermittlungen erst ganz am Anfang stehen. Alle vier Männer wurden gestern Morgen lediglich zur Vernehmung mit ins Polizeipräsidium genommen. Ob, und wenn welche möglichen Beweismittel sichergestellt wurden, wurde ebenfalls nicht bekanntgegeben. Der sogenannte Pate von Rheinhausen wurde im Januar 2015 zu sieben Jahren Haft verurteilt wegen Bedrohung, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung. Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus, weil er letztlich geständig war und glaubhaft Reue gezeigt hatte. Ursprünglich hatte die Anklage mehr als 150 Fälle von Erpressung, Bedrohung, Nötigung und Drogenhandel aufgelistet.

(RP)
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