Ab Juli nur noch mit grüner Plakette nach Duisburg IHK kritisiert neue Regelung zur Umweltzone

Duisburg · Duisburg gehört zur "Umweltzone Ruhrgebiet". Und in dieser gelten bald neue Regeln: Ab dem 1. Juli dürfen hier nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette fahren. Die Maßnahme ist dem Kampf gegen den Feinstaub gewidmet. Doch die IHK Duisburg übt Kritik: Vor allem Gewerbetreibende, die noch Nutzfahrzeuge mit gelber Plakette fahren, könnte die Neuerung vor ein Problem stellen.

Zehn Fakten: Was Sie über Umweltzonen wissen sollten
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Foto: AP, AP

Zum 1. Januar 2012 trat die Umweltzone Ruhrgebiet in Kraft. Zu ihr gehören alle großen Städte des Ruhrgebietes, darunter Dortmund, Herne, Essen - und auch Duisburg. Durch die Einrichtung von Umweltzonen überall in Deutschland sollen seit 2005 die Schadstoff- und Feinstaubbelastung der Luft in den Städten verringert werden. Denn Fahrzeuge, deren Schadstoffausstoß besonders hoch ist, dürfen innerhalb der Zone nicht fahren.

Bislang war es nur Fahrzeugen mit roter oder ohne Plakette verboten, in der Umweltzone Ruhrgebiet zu fahren. Doch ab dem 1. Juli gelten strengere Regeln: Auch Wagen mit gelber Plakette müssen nun draußen bleiben. Wer nach dem Stichtag mit einer anderen als der grünen Plakette in Duisburg und in den betroffenen Städten des Ruhrgebietes erwischt wird, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen. Für 2013 verzeichnete die Stadt Duisburg 2517 Fälle, in denen ein Autofahrer trotz Verbotes mit roter oder ohne Plakette in der Umweltzone unterwegs war. Die Stadt will ihre Kontrollen nach dem 1. Juli nicht verstärken.

IHK Duisburg: Verschärfung ist unangemessen

Ocke Hamann, Geschäftsführer und Verkehrs- und Logistikexperte bei der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve, hält das Inkrafttreten der strengeren Regelung ab 1. Juli für unangemessen. "Im vergangenen Jahr ist an keiner Messstelle in Duisburg eine Feinstaubbelastung festgestellt worden, die über der erlaubten Grenze lag", erklärt er. Trotzdem wird die grüne Plakette ab 1. Juli Pflicht. Diese Maßnahme sei schon 2011 bei den Verhandlungen zur Einführung der Umweltzone Ruhrgebiet beschlossen worden, so Hamann. "Wir von der IHK hätten uns eine Überprüfung gewünscht, ob die damals festgelegte Verschärfung heute noch Sinn macht", sagt er weiter. Eine solche Überprüfung habe allerdings nicht stattgefunden.

 Ocke Hamann von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve hätte die Verschärfung der Regelung zur Umweltzone gerne verhindert.

Ocke Hamann von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve hätte die Verschärfung der Regelung zur Umweltzone gerne verhindert.

Foto: IHK

Dabei hat sich in den letzten Jahren Einiges getan. Während bei den Pkw im Ruhrgebiet der Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette schon damals bei 85 Prozent lag und sich bis zum 1. Januar 2014 auf 93 Prozent erhöht hat, ist der Anteil der Nutzfahrzeuge mit grüner Plakette von 20 Prozent in 2008 auf etwa 70 Prozent Anfang 2014 gestiegen. Viele Nutzfahrzeughalter haben also in den vergangenen Jahren ihren Wagen nachgerüstet oder ein neues Fahrzeug gekauft.

Hamann: Etwa 28 000 Fahrzeuge betroffen

Bleiben noch etwa 30 Prozent der Nutzfahrzeughalter, die ab dem 1. Juli mit ihrem Fahrzeug nicht mehr in die Umweltzone dürfen. Wahrscheinlich werden es nicht alle von ihnen schaffen, in den kommenden zwei Monaten ihren Wagen nachzurüsten oder sich ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Laut Hamann trifft die neue Regelung vor allem diejenigen besonders hart, die ihre Fahrzeuge vordergründig zum Transport nutzen und vergleichsweise wenig fahren.

Als Beispiel nennt er Umzugsunternehmen oder Bauern, die auf dem Duisburger Wochenmarkt einen Stand haben. "Es kommt darauf an, wie die Fahrzeuge eingesetzt werden", erklärt er. "Für jemanden, der zum Beispiel eine Spedition hat, bei der die Fahrzeuge innerhalb von drei bis fünf Jahren ohnehin ausgetauscht werden müssen, stellt die neue Regel kein Problem dar. Wahrscheinlich hat er seinen Fuhrpark seit der Einführung der Umweltzone schon einmal ausgetauscht und auf Fahrzeuge mit grüner Plakette umgerüstet. Jemand, der dagegen seinen Fuhrpark nicht so häufig erneuern, weil die Fahrzeuge nicht ständig im Einsatz sind und geschont werden, wird durch die Verschärfung der Regel bestraft."

Hamann schätzt, dass im Ruhrgebiet etwa 28 000 Fahrzeuge von der neuen Regelung betroffen sein werden. Die tatsächliche Zahl, so gibt er zu bedenken, sei aber um einiges höher: Auch diejenigen, die aus dienstlichen Gründen von außerhalb in die Umweltzone Ruhrgebiet hineinfahren wollen, müssen ab 1. Juli die grüne Plakette vorzeigen. Ansonsten heißt es: Hier ist die Fahrt zu Ende. Hamann ist der Meinung, dass das Fahrverbot für alle Fahrzeuge ohne grüne Plakette ein zu hartes Instrument sei: "Wir von der IHK haben empfohlen, anstelle eines strikten Verbotes Anreize für die Fahrzeughalter zu schaffen, anders zu handeln und ihr Fahrzeug nachzurüsten". Diese Empfehlungen fanden jedoch kein Gehör.

Ausnahme für Diesel-Fahrzeuge

Keine Regel ohne Ausnahmen: Wie Wilhelm Schneider, Leiter der Tüv-Station Duisburg, erklärt, dürfen einige Fahrzeuge auch nach dem 1. Juli noch ohne grüne Plakette in Duisburg fahren. Dies gilt unter anderem für Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie bestimmte Oldtimer. Auch für Diesel-Fahrzeuge, die nicht mit einem Dieselrußfilter nachgerüst werden können, gilt eine Ausnahme. Außerdem fallen auch vor 2008 zugelassene Fahrzeuge, die bislang eine gelbe Plakette tragen und für die keine Nachrüstung möglich ist, unter die Ausnahmeregelung.

Dass das eigene Fahrzeug nicht mit einem Rußfilter nachgerüstet werden kann, muss der Fahrzeughalter nachweisen lassen. Diese Aufgabe kann nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer technischen Prüfstelle übernehmen. Der Tüv oder auch die Dekra in Duisburg sind Anlaufstellen. Der Tüv Nord stellt unter www.tuev-nord.feinstaubplakette.de eine Aufstellung bereit, anhand derer sich Kraftfahrzeughalter informieren können, welche Nachrüstungsmöglichkeiten es für ihren Wagen gibt. Wird bei der Überprüfung eines Fahrzeugs festgestellt, dass dieses nicht nachgerüstet werden kann, stellt die Prüfstelle einen entsprechenden Nachweis aus - und der Besitzer des Wagens darf weiter in der Umweltzone Ruhrgebiet fahren.

(lsa)
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