Emmerich Erst Pflegefall, dann ins Armen-Grab?

Emmerich · Wer für seine eigene Beerdigung Geld zurücklegt, sollte das besser das nach genau festgelegten Regeln des Kreises Kleve tun. Ansonsten droht im Fall der Pflegebedürftigkeit der Totalverlust. Für Sonderwünsche darf's auch nicht reichen.

Das kosten verschiedene Bestattungsarten
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Foto: Michael Reuter

Der Fall einer betagten Emmericherin steht exemplarisch für weitere. Die heute über 80-Jährige hatte geglaubt, für ihre eigene Beerdigung vorgesorgt zu haben. 7500 Euro hatte sie bei der Bank angelegt - zweckgebunden für ihre Bestattung, auszuzahlen nach ihrem Tod. Heute ist die Dame pflegebedürftig, dement und in einem Heim untergebracht, und vielleicht ist es ein Segen für sie, dass sie nicht mehr erfassen kann, dass aus der Beisetzung nach ihren Wünschen nichts werden wird.

"Der Kreis Kleve hat verfügt: Der Vertrag muss gekündigt und das Geld an den Kreis ausgezahlt werden", erklärt Hans-Jürgen Schagen, Ortsverbandsvorsitzender des Sozialverbandes VdK in Emmerich, der sich der Sache angenommen hat.

Hintergrund: Der Kreis trägt die Kosten der Heimunterbringung der Seniorin. Dass in so einem Fall die Ersparnisse von Betroffenen zuerst aufgezehrt werden, ist normal. Zwar dürfen die Menschen trotz allem Geld für ihre Beisetzung zurücklegen, aber der Kreis schreibt genau vor, wie und wie viel.

Demnach darf es eine Geldanlage bis maximal 3000 Euro geben, zweckgebunden für die Beerdigung. In einer separaten Anlage dürfen bis zu 2000 Euro für die Grabpflege liegen. Und schlussendlich hat jeder, auch im Pflegeheim, noch das Recht, 2600 Euro als "Selbstbehalt" auf einem Sparbuch zu haben.

Zwar liegen die Ersparnisse der Emmericherin mit 7500 Euro tatsächlich unter dem, was sie insgesamt besitzen dürfte. Könnte man ihr nicht also wenigstens die 5000 Euro lassen, die sie in den Augen des Kreises auch "zweckgebunden" hätte anlegen dürfen? "Nein", sagt Hans-Jürgen Schagen, "weil es nun mal nicht den Vorschriften des Kreises entspricht."

Abgesehen davon würde das für eine "normale" Beerdigung auch nicht wirklich reichen, argumentiert er weiter und verweist auf die Emmericher Friedhofsgebühren. Die Beisetzung im "pflegearmen Wahlgrab" beispielsweise liegt schon bei um 3000 Euro. Da sind Grabpflegekosten teilweise drin, aber noch nichts für Bestatter, Kapelle, weitere Gebühren und so fort.

Der Kreis Kleve nimmt keine Stellung zum konkreten Fall der Emmericherin, verteidigt aber seine Sätze. "Es gibt bis heute kein höchstrichterliches Urteil darüber, wonach definitiv eine Höhe festgelegt wurde, die als angemessen gilt", sagte Sprecher Jürgen Pastoors. Und dass das Geld in spezieller Aufteilung festgelegt werden müsse, sei eine Vorgabe des Sozialgerichtes. "Zweckbindung" sei auch nicht gleich "Zweckbindung": "Es bedarf bei diesen Verträgen einer ganz bestimmten Form", sagt Pastoors. "Es muss ein Vertrag sein, an den man definitiv nicht mehr selbst drankommt."

Andernfalls würden Ersparnisse nun mal für Pflege-Kosten aufgebaucht, schon zum Schutz der Steuerzahler. "Die Solidargemeinschaft muss keine Hilfe gewähren, wenn im Prinzip noch eine Menge Vermögen vorhanden ist."

Gibt es keine Rücklagen für eine Bestattung, müssen zunächst die Angehörigen dafür aufkommen. Wenn das nicht möglich ist, springt wieder die öffentliche Hand ein. "Das fällt dann auf das Sozialamt Emmerich zurück", stellt Hans-Jürgen Schagen vom VdK verärgert fest.

Dieses kooperiert in solchen Fällen mit ortsansässigen Bestattern und legt erneut Sätze nach Vorgabe des Kreises zugrunde: 1600 Euro für eine Feuerbestattung, 1100 Euro für eine Erdbestattung. Weitere Fixkosten wie Gebühren werden zusätzlich übernommen. Dafür seien würdige Beerdigungen möglich, heißt es. Mehr aber auch nicht. Sonderwünsche sind nicht drin, das Kaffeetrinken nach der Beisetzung beispielsweise auch nicht.

2013 gab es in Emmerich 21 Anträge auf die Übernahme von Beerdigungskosten, bewilligt wurden acht davon.

(RP)
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